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Cannabis-Freigabe - Polizei muss sich neu einarbeiten

Das Cannabis-Gesetz sollte den Konsum erlauben, die Arbeit der Polizei erleichtern und die Kriminalität zurückdrängen. Die neuen Regelungen sind allerdings kompliziert.
Polizeipräsidium Berlin
Der Eingang vom Polizeipräsidium am Platz der Luftbrücke in Tempelhof. © Bernd von Jutrczenka/dpa/Archivbild

Zum Umgang mit dem neuen Cannabisgesetz und der weitgehenden Freigabe der Droge hat die Berliner Polizei eine eigene Arbeitsgruppe mit Experten eingerichtet. Sie solle klären, wie die Polizei mit der neuen Lage umgehe und wie die Auswirkungen des Gesetzes etwa bei Kontrollen und anderen Maßnahmen seien, teilte die Polizei am Dienstag auf eine Anfrage mit. Der «Übergang in die veränderte Rechtslage» solle «möglichst reibungslos» sein und man wolle den Polizisten «die notwendige Handlungssicherheit» geben.

Vier Schwerpunkte gebe es derzeit für die Polizei zu beachten: Kriminalitätsbekämpfung, Verkehrssicherheit, interne Regelungen zum Verhalten und nötige Schulungen der Polizisten. Man erwarte, dass sich der Aufwand bei Kontrollen und den entsprechenden Bearbeitungen wegen der «neuen komplexen Regelungen» zunächst erhöhen werde. Gleichzeitig müsse man die Festlegung von Grenzwerten für den Cannabis-Wirkstoff im Blut abwarten.

Das Rauchen von Marihuana oder Haschisch ist ab dem 1. April erlaubt, allerdings müssen in der Öffentlichkeit Abstände zu Kindern, Jugendlichen, Kitas, Schulen und Spielplätzen eingehalten werden. 25 Gramm Cannabis dürfen Erwachsene dabeihaben, mehr als 30 Gramm sind strafbar. Konsumenten dürfen Cannabis in bestimmten Mengen selber anbauen oder Mitglied in einem Anbau-Club werden und es so beziehen. Verkauf und Kauf ist aber weiterhin verboten. Für Gelegenheits-Konsumenten und Touristen in Berlin gibt es allerdings kaum eine andere Möglichkeit, an Cannabis zu kommen, als weiterhin bei Dealern einzukaufen.

© dpa
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