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Warnung vor russischem Einstieg in Brennelementefabrik

Noch ist nicht entschieden, ob Deutschland tatsächlich einem französisch-russischen Atom-Gemeinschaftsunternehmen in Lingen zustimmt. Ein Gutachten bringt politische Sicherheitsbedenken ins Spiel.
Zugangstor des Framatome-Werks
Der Blick auf ein Zugangstor des Werks der Framatome - Advanced Nuclear Fuels GmbH. © Lars Klemmer/dpa

Angesichts der geplanten Produktion von Brennelementen für osteuropäische Kernkraftwerke in Deutschland warnt ein Gutachten vor einer Kooperation mit einem russischen Staatskonzern. Es sei nicht ausgeschlossen, dass diese Zusammenarbeit die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden könnte, heißt es in einem Gutachten des Atomrechtsexperten Gerhard Roller für das Bundesumweltministerium, auf das ein Sprecher am Freitag verwies. Zuvor hatten der «Spiegel» und die «Hannoversche Allgemeine Zeitung» berichtet.

In Lingen werden seit mehr als vier Jahrzehnten Brennelemente für Atomkraftwerke in Europa hergestellt. Die Firma Advanced Nuclear Fuels (ANF) gehört dem französischen Unternehmen Framatome. ANF in Lingen soll künftig auch Brennelemente für osteuropäische Atomkraftwerke sowjetischer Bauart herstellen. Damit sollen Kraftwerke in Osteuropa unabhängiger gemacht werden von Lieferungen aus Russland. Die ANF-Mutter Framatome schloss dazu in Frankreich ein Joint Venture mit einem Tochterunternehmen des russischen Atomkonzerns Rosatom.

Ein Antrag dazu wird derzeit vom niedersächsischen Umweltministerium im Auftrag des Bundes geprüft. Das niedersächsische Ministerium soll unter anderem überprüfen, ob Beschäftigte des Rosatom-Tochterunternehmens TVEL Zugang zur Anlage in Lingen haben würden, inwieweit das russische Tochterunternehmen in die Entscheidungsstrukturen des Gemeinschaftsunternehmens eingebunden sein soll und ob Mitarbeiter der Rosatom-Tochter in Leitungsverantwortung stehen.

Ein Grund, um seitens der Landesregierung die Zustimmung zu verweigern, könnten auch Sicherheitsbedenken gegen das Personal des russischen Kooperationspartners sein, schreibt Gutachter Roller. Er verwies auf die begrenzten Informationsmöglichkeiten deutscher Sicherheitsbehörden in Bezug auf russische Staatsbürger und auf faktische Durchgriffsmöglichkeiten Russlands auf das Unternehmen. Der Zugang für bestimmtes Personal wäre durch eine Auflage zu untersagen. «Wäre dies kein ausreichendes Mittel, um entsprechende Risiken auszuschließen, käme auch eine Genehmigungsversagung in Betracht», heißt es in dem Gutachten.

«Sämtliche Gefahren durch die Beteiligung Russlands an der Fertigung müssen ausgeschlossen sein», erklärte dazu Minister Christian Meyer (Grüne). «Das Gutachten bestätigt uns in der Auffassung, dass Fragen der inneren und äußeren Sicherheit Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind - und nicht nur Fragen des Brandschutzes und der Gebäudesicherheit.»

© dpa
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