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Mertin: Parteien müssen gemeinsam gegen die AfD stehen

Die AfD verbieten oder Höcke die Wählbarkeit entziehen - beides ist aus Sicht von Minister Mertin juristisch schwierig. Die anderen Parteien sollten zusammenstehen.
Herbert Mertin (FDP)
Herbert Mertin (FDP), Justizminister von Rheinland-Pfalz. © Boris Roessler/dpa

Ein bundesweites Verbotsverfahren gegen die AfD sowie der Entzug der Wählbarkeit für Björn Höcke sind nach Einschätzung des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin schwierig. Für beides gebe es juristisch hohe Hürden. Letztlich werde mit einem Verbot der AfD «zwar die Hülle kaputt gemacht, sie können sich aber eine neue bauen», sagte der FDP-Politiker im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. «Es wird das Problem nicht endgültig lösen.» Politisch komme es darauf an, dass die Parteien zusammen gegen die AfD stünden.

Die Unterschriftensammlung, die bewirken will, dass AfD-Spitzenpolitiker Höcke ein Teil seiner Grundrechte entzogen wird, «ist für sich genommen ein Erfolg», betonte Mertin. «Das zeigt auch, dass die Behauptung der AfD, sie spreche für die schweigende Mehrheit der Gesellschaft, eine Legende ist», sagte der Minister mit Blick auf mehr als 1,6 Millionen Unterzeichner. «Das ist politisch klasse, ändert aber nichts daran, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Verfahren erfüllt sein müssen.»

Zudem sei es fraglich, ob Höcke aufgrund des Grundgesetzartikels 18 die Wählbarkeit überhaupt abgesprochen werden könne, sagte Mertin. Höcke ist der Spitzenkandidat der vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Thüringer AfD für die Landtagswahl am 1. September. Denn von der Wählbarkeit sei in dem Artikel nicht ausdrücklich die Rede. Zwar sei dies laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG / Paragraf 39, Absatz 2) möglich, das Grundgesetz stehe aber darüber.

Die Voraussetzungen für ein AfD-Verbotsverfahren liefere der Verfassungsschutz. Bisher werde die AfD in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vom jeweiligen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch bewertet. Bundesweit gelte sie als Verdachtsfall und wehre sich dagegen vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster. Ob dies für das Verbot der gesamten Partei reiche, sei fraglich, sagte Mertin. Möglicherweise liefere dies aber die Grundlage für ein Verbot in den drei Bundesländern.

Wenn ein Verbotsverfahren eingeleitet würde und Erfolg hätte, träfe dies nur die Organisationsstruktur, betonte Mertin. «Aber die Menschen und die Gedanken sind dann alle noch da.» Dennoch könne ein solches Verbot in einer bestimmten Phase vernünftig sein. «Denn es dauert, eine neue Struktur aufzubauen.» Der Minister betonte: «Die Aufgaben, die Menschen zurückzugewinnen und die Probleme zu lösen, erledigen sich damit nicht.»

© dpa
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