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Linke kritisieren geplantes Verhüllungsverbot an Schulen

Verschleiert in den Schulunterricht? Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen das an Hamburgs Schulen verbieten. Die Linke übt Kritik.
Nikab Vollverschleierung
Eine Frau trägt einen Nikab. © Boris Roessler/dpa

Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft hat das von SPD und Grünen geplante Verbot von Gesichtsverhüllungen an Schulen kritisiert. Die religionspolitische Sprecherin der Fraktion, Insa Tietjen, sprach am Dienstag von einem «übereilten Schnellschuss» des Senats. «Es ist völlig unverständlich, warum Rot-Grün das Schulgesetz im Hauruckverfahren ändern möchte - ohne vorherige Beratung oder Anhörung im Ausschuss.» Etliche Eltern hätten bereits Bedenken angemeldet, sagte sie.

Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen zur Änderung des Schulgesetzes liegt der Bürgerschaft an diesem Mittwoch zur Entscheidung vor. Er sieht ein Verbot jeglicher Form der Gesichtsverhüllung - sei es durch Schutzmasken oder Schleier - vor. Ausnahmen sollen im Einzelfall möglich sein - etwa aus medizinischen Gründen.

Mit dem Verbot der Gesichtsverhüllung auf formal-gesetzlicher Ebene soll den Vorgaben des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts entsprochen werden, heißt es in dem Antrag. Das Gericht hatte 2020 entschieden, dass einer damals 16-jährigen muslimischen Schülerin das Tragen eines Gesichtsschleiers von der Schule nicht untersagt werden könne, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehle.

«Sollte es Rot-Grün bei diesem Antrag vor allem um die Bekämpfung des Islamismus in unserer Stadt gehen, wäre es deutlich klüger, die Präventionsarbeit in den Haushaltsverhandlungen zu stärken oder das Senatskonzept gegen Salafismus und religiösen Extremismus nach sieben langen Jahren mal zu überarbeiten», sagte Tietjen.

Durch das Verbot soll nach Angaben von SPD und Grünen eine offene Kommunikation garantiert werden, die Basis für den Lernerfolg und für ein gutes Miteinander an Schulen sei. Dazu gehöre insbesondere, die Mimik des Gegenübers lesen zu können, hieß es zur Begründung.

Redaktionshinweis: Hinweis: Im ersten und vierten Absatz der Meldung wurde ein Schreibfehler im Namen der Linken-Abgeordneten Insa Tietjen (nicht: Titjen) berichtigt.

© dpa
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