Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Wegen Schadstoffen: Fast die Hälfte der Buggys fällt durch

Sie kommen zum Einsatz, wenn Babys aufrecht sitzen können. Dann bevorzugen Eltern deren Umstieg vom Kinderwagen in den Buggy. Lange Nickerchen sind darin eher passé. Wo es noch hakt, zeigt ein Test.
Fast die Hälfte der Buggys fällt durch
Der Maxi-Cosi Soho kombiniert einen relativ erschwinglichen Preis mit hoher Qualität. © Stiftung Warentest/Stiftung Warentest/dpa

Sie lassen sich platzsparend zusammenklappen, handlich transportieren und sind leichter als Kombikinderwagen mit Babywanne und Sportsitz: Doch sind Buggys für kleine Kinder auch kindgerecht? Die meisten nicht. Das zeigt ein Check der Stiftung Warentest. Was dabei aber auch herauskam: Fünf Modelle fallen im Test wegen Schadstoffen durch.    

Zwölf Buggy-Modelle zwischen 149 und 460 Euro haben sich die Tester ganz genau vorgeknöpft. Mit dem Ergebnis: Drei schneiden gut ab, allen voran der Maxi-Cosi Soho (330 Euro), aber auch Joolz Aer+ (460 Euro) und Bugaboo Butterfly (460 Euro). Vier Modelle sind befriedigend und fünf mangelhaft. Hier die wichtigsten Erkenntnisse, auf die Eltern beim Kauf achten sollten:

Nutzung ab Geburt oder später?

Viele Anbieter empfehlen ihre Buggys ab der Geburt. Da sich aber in allen getesteten Modellen der Sitz nicht vollständig umklappen lässt, müssten Eltern eine zusätzliche Babywanne kaufen, damit Kopf, Wirbelsäule und Hüfte des Babys flach liegen. Diese Wannen bieten aber laut Warentester nicht alle Anbieter an. Die Tester empfehlen daher den Buggy erst, wenn das Baby aufrecht sitzen kann. Das ist meist zwischen dem sechsten und neunten Monat der Fall.   

Die Sitze

Sie seien für Kinder bis 22 Kilo ausgelegt, was in etwa einem Alter von vier Jahren entspricht. Wenn Rückenlehnen so kurz sind, dass der Kopf des Kindes nach 18 Monaten nicht mehr abgestützt ist, gibt es Punktabzüge. Auch zu tiefe Sitze hätten den Effekt, dass sich etwa Dreijährige nicht mehr anlehnen könnten.

Die Fußstützen

Sind sie nicht verstellbar, wachsen sie auch nicht mit. Folge: Die Beinchen der Kinder müssen früher oder später angewinkelt werden oder hängen lose in der Luft. Wenn schon nicht mitwachsend, seien Modelle mit doppelter Fußablage erhältlich.

Gewicht, Handlichkeit und Klappmechanismus

Die meisten Modelle seien einfach zusammenzulegen und aufklappbar, so die Tester. Knappe Maße und leichtes Gewicht von unter sieben Kilo zahlten sich aus, wenn der Buggy auf Reisen geht. Aber: Die Platzwunder unter den geprüften Buggys haben kleine Räder. Sie fahren auf Kopfsteinpflaster, Sand- oder Waldwegen schlechter als Modelle mit großen Rädern.   

Schadstoffe

Sitzbezüge, die mit bestimmten Fluorverbindungen imprägniert sind, seien zwar wasser- und schmutzabweisend. Aber sie seien seit Juli 2020 verboten und führen zur mangelhaften Beurteilung. Auch wenn diese Fluortelomeralkohole nicht zu einer direkten Gesundheitsgefahr für Kinder führten, so die Tester unter Verweis auf eine Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), gelangten die Stoffe während der Produktion, des Gebrauchs und nach dem Entsorgen in die Umwelt und so in die Nahrungskette. Dass man auch ohne diese Stoffe auskomme, beweise die andere Hälfte der getesteten Modelle. 

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Ruth Maria Kubitschek
People news
Ruth Maria Kubitschek schrieb als «Spatzl» TV-Geschichte
Hochzeitskuss
People news
Lugners sechste Ehe: Bräutigam und Braut haben ja gesagt
Rupert Murdoch und Elena Zhukova
People news
Medienmogul Murdoch (93) heiratet zum fünften Mal
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Das beste netz deutschlands
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Handy ratgeber & tests
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
KI im indischen Wahlkampf
Internet news & surftipps
Indien-Wahl als «Testlabor» für Künstliche Intelligenz
Borussia Dortmund - Real Madrid
Fußball news
BVB und die Folgen vom Wembley: Angst vor nächstem Trauma
Zwei Männer in einem Gespräch
Job & geld
Beratungsprotokoll: Unterschrift ist keine Pflicht