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Fluoridlack für Kinder unter sechs Jahren Kassenleistung

Fluoridlack härtet den Zahnschmelz, das kann die Zähne im besten Fall vor Karies bewahren. Neu ist, dass nun alle Kinder unter sechs Jahren in der Zahnarztpraxis Anspruch darauf haben.
Ein Kind bei der zahnärztlichen Untersuchung
Fluoridlack soll die Zähne vor Karies schützen. Seit dem 24. April 2024 haben nun alle Kinder unter sechs Jahren unabhängig vom Kariesrisiko einen Anspruch auf diese Leistung. © Julian Stratenschulte/dpa

Er soll die Milchzähne vor Karies schützen: Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung ist nun für alle Kinder unter sechs Jahren Kassenleistung. Zweimal im Kalenderhalbjahr haben sie Anspruch darauf, dass der Zahnarzt oder die Zahnärztin ihre Zähne damit behandelt. 

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) hatte diese Neuerung im Januar dieses Jahres beschlossen. Mit dem Erscheinen im Bundesanzeiger ist sie nun zum 24. April in Kraft getreten. 

Bislang spielte das Kariesrisiko eine Rolle

Bislang war die Frage, wann die Krankenkasse das Auftragen des Fluoridlackes zahlt, an das Kariesrisiko geknüpft. Nur wenn bei Kindern zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr ein hohes Risiko für Karies vorlag, war der Fluoridlack Kassenleistung. Jüngere Kinder - also bis zum 33. Lebensmonat - hatten bislang schon unabhängig vom Kariesrisiko Anspruch darauf. 

© dpa
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