Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Transfrau darf nicht als «Mann» bezeichnet werden

Eine im Körper eines Mannes geborene Frau muss nach einer Geschlechtsanpassung nicht hinnehmen, als «Mann» bezeichnet zu werden. Gegen diese Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann sie vorgehen.
Körpermitte zweier nackter Statuen
Das Landgericht Frankfurt hat mit einer Entscheidung die Rechte von Transmenschen gestärkt. © Julian Stratenschulte/dpa

Eine Transfrau als «Mann» zu bezeichnen, stellt einen unzulässigen und schweren Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. In einer entsprechenden Entscheidung (Az.: 2-3 O 149/23), auf die das Rechtsportal «anwaltauskunft.de» hinweist, hatte das Landgericht Frankfurt den Schutz der geschlechtlichen Identität eines Menschen gestärkt.

In dem konkreten Fall ging es um eine Transfrau, die seit rund 40 Jahren als Frau lebt und alle Schritte der Transition nach dem Transsexuellengesetz (TSG) durchlaufen hat. In einem öffentlichen Artikel wurde sie als «Mann» bezeichnet. Daraufhin klagte die Frau gegen die Betreiberin der Plattform, auf der der Artikel veröffentlicht worden war, auf Unterlassung - mit Erfolg. Das Gericht gab der Klage statt. 

Nach Auffassung des Gerichts habe die Frau sowohl gegen die Verfasserin des Artikels als auch gegen die Betreiberin der Online-Plattform einen Unterlassungsanspruch. Zwar habe es sich bei der Bezeichnung als «Mann» nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine Meinungsäußerung gehandelt. Doch auch diese müsse hinter das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin zurücktreten. Immerhin könne die Bezeichnung als «Mann» die Klägerin in ihrer geschlechtlichen Identität diskriminieren und herabwürdigen.

«Das Urteil des Landgerichts Frankfurt ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Akzeptanz für transsexuelle Menschen», sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Es zeige, dass die Gerichte die Persönlichkeitsrechte von Transmenschen ernst nehmen und sie vor Diskriminierung schützen.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Ursula Karven
Tv & kino
Mädchen für alles? Wenn die Rolle nicht dem Alter entspricht
Hochzeitskuss
People news
Lugners sechste Ehe: Bräutigam und Braut haben ja gesagt
Screenshots auf dem Steam Deck: Bildschirmaufnahmen machen und speichern
Games news
Screenshots auf dem Steam Deck: Bildschirmaufnahmen machen und speichern
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Handy ratgeber & tests
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
KI im indischen Wahlkampf
Internet news & surftipps
Indien-Wahl als «Testlabor» für Künstliche Intelligenz
Google
Internet news & surftipps
Google verbessert KI-Überblicke nach absurden Empfehlungen
Borussia Dortmund - Real Madrid
Fußball news
Schlotterbeck geknickt: Hoffe nicht, in ein Loch zu fallen
Zwei Männer in einem Gespräch
Job & geld
Beratungsprotokoll: Unterschrift ist keine Pflicht