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Söder: Neues Bundestagswahlrecht verfassungswidrig

Das neue Bundestagswahlrecht birgt existenzielle Gefahren für die CSU. Was, wenn Karlsruhe Klagen nicht stattgibt? Der Parteichef gibt sich am Tag vor der Verhandlung demonstrativ zuversichtlich.
Markus Söder
«Alle, die sich da Sorgen machen: Man muss sich keine Sorgen machen»: Markus Söder. © Sven Hoppe/dpa

Kurz vor der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über das neue Bundestagswahlrecht hat CSU-Chef Markus Söder bekräftigt, dass die Union es gleich aus mehreren Gründen für verfassungswidrig hält.

Söder nannte nach einer CSU-Vorstandssitzung in München die von der Ampel-Koalition durchgesetzten Regeln zur Zuteilung der Wahlkreise und die Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel. Nach dieser Klausel reichen bisher drei Direktmandate auch bei weniger als fünf Prozent Zweitstimmenergebnis für den Einzug in den Bundestag. «Wir haben da eine klare Position», sagte Söder. Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe werde diese von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt und dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann vertreten.

«Danach wird man dann sehen, welches Urteil daraus zu erwarten ist», sagte Söder. Unabhängig davon betonte er: Die CSU werde alles dafür tun, auch im nächsten Bundestag nicht nur wieder vertreten zu sein, sondern deutlich über fünf Prozent zu kommen. «Aktuell wären wir bei sieben», sagte er und fügte hinzu: «Alle, die sich da Sorgen machen: Man muss sich keine Sorgen machen.» Zu Spekulationen, die CSU könnte notfalls eine formale Listenverbindung mit der CDU eingehen, sagte er, das gehe verfassungsrechtlich nicht.

Mündiche Verhandlungen in Karlsruhe in dieser Woche

Am Dienstag und Mittwoch findet in Karlsruhe die mündliche Verhandlung zu Klagen gegen das von der Ampel-Regierung im Bund durchgesetzte neue Bundestagswahlrecht statt. Im vergangenen Juni hatte der Bundestag gegen den Widerstand von Union und Linkspartei das neue Wahlrecht beschlossen. Die Reform zielt auf eine Verkleinerung des Bundestags ab. Für die Zahl der Sitze einer Partei ist künftig allein ihr Zweitstimmenergebnis entscheidend.

Das kann zur Folge haben, dass erfolgreiche Wahlkreisbewerber ihr Direktmandat nicht bekommen. Auch die Grundmandatsklausel fällt weg. Für die nur in Bayern wählbare CSU könnte das neue Wahlrecht letztlich zur Folge haben, dass sie bei einem bundesweiten Ergebnis unter fünf Prozent nicht mehr im Bundestag wäre. Bei der Wahl 2021 lag der bundesweite Zweitstimmenanteil der CSU bei 5,2 Prozent.

© dpa
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