Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Friedrichshafener Volleyballer erreichen erneut das Finale

Der VfB kämpft sich doch noch in die Endspiele gegen seinen Dauerrivalen aus Berlin. Im fünften Duell der packenden Halbfinal-Serie gegen Giesen jubelt am Ende erstmals die Auswärtsmannschaft.
Volleyball
Volleybälle liegen in einer Halle. © Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Die Volleyballer des VfB Friedrichshafen haben ihre Aufholjagd gekrönt und erneut das Finale um die deutsche Meisterschaft erreicht. Das Team des zum Saisonende scheidenden Trainers Mark Lebedew gewann die entscheidende fünfte Partie der Halbfinal-Serie bei den Giesen Grizzlys am Mittwoch mit 3:1 (19:25, 26:24, 25:22, 25:22).

«Je öfter du in einer gegnerischen Halle spielst, desto kleiner wird der Heimvorteil für die Gastgeber», hatte Lebedew vor dem Showdown in Hildesheim gesagt. Tatsächlich gelang seiner Mannschaft der erste Auswärtssieg in der packenden Serie zwischen den beiden Clubs - und damit nach einem 1:2-Rückstand noch die Wende.

In den Endspielen treffen die Friedrichshafener einmal mehr auf ihren langjährigen Rivalen, den Titelverteidiger Berlin Volleys.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Ruth Maria Kubitschek
People news
Ruth Maria Kubitschek schrieb als «Spatzl» TV-Geschichte
Hochzeitskuss
People news
Lugners sechste Ehe: Bräutigam und Braut haben ja gesagt
Caroline Link
People news
Caroline Link wird 60 - Schluss mit der Verschwendung!
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Das beste netz deutschlands
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Handy ratgeber & tests
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
KI im indischen Wahlkampf
Internet news & surftipps
Indien-Wahl als «Testlabor» für Künstliche Intelligenz
Borussia Dortmund - Real Madrid
Fußball news
BVB und die Folgen vom Wembley: Angst vor nächstem Trauma
Zwei Männer in einem Gespräch
Job & geld
Beratungsprotokoll: Unterschrift ist keine Pflicht