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Vorerst keine Entscheidung im Streit um Radl-Verbot

Der Berg ist steil, Radler lieben die rasante Abfahrt - Unfallgefahr! Daher gilt an der beliebten Ausflugsstrecke bergab ein Radel-Verbot. Wird ein Gericht das kippen - oder gibt es andere Lösungen?
Radfahren verboten in der Innenstadt
Ein «Radfahren verboten»-Verkehrsschild ist in der Innenstadt vor der Kulisse der Frauenkirche und des Rathauses zu sehen. © Peter Kneffel/dpa

Überall werden neue Radwege gebaut, der Umstieg auf den Drahtesel ist klimafreundlich, gewollt, manches Mal auch finanziell gefördert. Doch in Straßlach-Dingharting heißt es: Radeln verboten. Bergab in Richtung Isar müssen Radfahrer auf einer Länge von rund 600 Metern absteigen. Unfallgefahr. Das Verbot der Gemeinde besteht schon seit fast drei Jahrzehnten. Doch seit über einem Jahr beschäftigt es die Gerichte. Geklagt hat ein Radfahrer aus München.

Am Montag verhandelte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz darüber - ohne jedoch ein Urteil zu sprechen. Das wird nach Angaben von VGH-Sprecher Andreas Spiegel schriftlich ergehen, möglicherweise bereits am Dienstag.

«Es sind nochmal die Argumente ausgetauscht worden», berichtete Bürgermeister Hans Sienerth nach der Verhandlung am Montag. Wie der Senat entscheiden werde, sei völlig offen. «Das Gericht hat sich nicht in die Karten schauen lassen.»

Die Richter hätten der Gemeinde aber mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, etwa Spiegel in den Kurven, um die Unfallgefahr zu vermindern. Außerdem hätten sie ins Spiel gebracht, Fahrbahnschwellen einzubauen oder stellenweise die Fahrbahn zu pflastern, um Radfahrer zum langsameren Fahren zu bewegen. «Das halten wir für sehr gefährlich», sagte der Bürgermeister. Er versprach aber: «Wir werden das prüfen.»

Die Gemeinde hält das Radfahren auf der Strecke in dem Bereich der Mühlstraße vor allem wegen des Gefälles und der geringen Fahrbahnbreite für besonders gefährlich - und verweist auf Unfälle. Seit 2020 sind es laut Gericht fünf gewesen, bei denen Radfahrer teils schwer verletzt wurden. Allerdings habe es mehrere weitere Unfälle gegeben, bei denen Fußgänger von Radfahrern umgerissen wurden, berichtet Bürgermeister Hans Sienerth.

Unter anderem eine Frau und ein Mädchen wurden laut Sienerth schwer verletzt, in früheren Jahren habe es unterhalb der Strecke auch zwei tödliche Unfälle von Radlern geben - wegen des Schwungs, den sie vom Berg mitbrachten. An der Strecke gilt Tempo 30. Hielten sich die Radler daran, gäbe es kein Problem, sagt der Bürgermeister.

Trotz des Tempolimits sei bei einer Messung bei Radfahrern, Bikern und Autofahrern gleichermaßen ein Durchschnittstempo von 50 Stundenkilometern gemessen worden. Neben der Unfallgefahr führt die Gemeinde die hohe Zahl der Radfahrer an, die dort an schönen Tagen im Münchner Einzugsgebiet auf dem Weg zur Isar unterwegs sind. In den Pfingstferien im Vorjahr seien 9000 Zweiradfahrer gezählt worden, etwa 90 Prozent davon waren nach Sienerths Schätzung Radfahrer. Im selben Zeitraum wurden 2000 Autos oder landwirtschaftliche Fahrzeuge registriert.

Rechtsgrundlage für das Verbot nach Angaben eines Gerichtssprechers ist die Straßenverkehrsordnung Paragraf 45. Dort heißt es, dass Beschränkungen und Verbote nur angeordnet werden dürfen, «wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht».

Das Verwaltungsgericht München hatte sich der Auffassung der Gemeinde in erster Instanz angeschlossen und die Klage im Januar vergangenen Jahres abgewiesen. Dagegen richtet sich die Berufung des Klägers, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof «wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils» - so das Gericht - zugelassen hat.

Zum Streitfall wurde das Verbot, als der Radverkehr in der Coronazeit zunahm. «Die freiwillige Feuerwehr war es satt, zwei bis drei Mal an Wochenenden gerufen zu werden», sagt Sienerth. Deshalb habe die Gemeinde zusätzlich ein Plakat aufgestellt - an dem sich dann der Streit entfachte. «Das Abfahrtverbot gilt seit 1996 - wir haben nur darauf hingewiesen. Jetzt sind alle durchgedreht damit. Wir haben wirklich wichtigere Dinge hier im Dorf.»

Geschehe ein Unfall, laute die Frage sofort: «Warum hat die Gemeinde nichts gemacht? Warum hat die Gemeinde ihre Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt?» sagt Sienerth. «Meine Befürchtung, wenn das Abfahrtverbot aufgehoben wird: dass die Gemeinde dann wegen der Unfälle beklagt wird.»

Die Straße gilt als beliebte Ausflugsstrecke, sie führt zum Radweg an der Isar - entsprechend viele Radler sind dort gerade an Wochenenden unterwegs. Es gibt eine alternative Strecke, nämlich den Isarradweg - der aber nicht asphaltiert ist und damit ungeeignet für Rennradfahrer. Die wiederum den steilen Anstieg auch zu Trainingszwecken nutzen - und mehrfach hinauf und hinunterfahren.

Der Gemeinderat hatte laut Bürgermeister das Verbot seinerzeit nach einem Todesfall auf Anraten der Polizei erlassen. «Aber damals wie heute hat sich keiner daran gehalten.» Da helfen auch die Ordnungsgelder nicht, die die Polizei bei Kontrollen verhängt.

Man habe über die Jahre immer wieder nach Lösungen gesucht, etwa das Bankett zu verbreitern, sagt Sienerth. Alleine das aber würde 350.000 Euro kosten, sagt der Bürgermeister. Er vermisst Unterstützung von Land und Bund beim Bau von Radwegen.

© dpa ⁄ Sabine Dobel, dpa
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