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Kind und Großmutter getötet: Angeklagte bricht in Tränen aus

Ein Bild des Schreckens bietet sich den Einsatzkräften: Eine Elfjährige und ihre Großmutter liegen tot in einer Wohnung. Die Mutter des Kindes ist schwer verletzt. Nun äußert sie sich als Angeklagte.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Elfjährigen und deren Großmutter hat die angeklagte Mutter vor dem Berliner Landgericht Bedauern geäußert. Sie habe keinen anderen Weg gesehen, sagte die 42-Jährige am Mittwoch. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau Totschlag und Tötung auf Verlangen vor. Sie soll am 13. Oktober 2023 erst ihre Tochter mit einem Messer umgebracht haben, dann ihre 68-jährige Mutter auf deren Wunsch. Mitangeklagt ist der Großvater des Mädchens. Der 71-Jährige soll von den Tötungsplänen gewusst und trotzdem nichts unternommen haben, um das Leben seiner Enkelin zu retten.

Die Mutter äußerte sich am zweiten Prozesstag kurz. «Es war nicht meine Absicht, jemandem wehzutun», so die 42-Jährige. Der entstandene Schmerz tue ihr leid. Von ihrer Tochter und ihrer Mutter getrennt zu sein, sei «die schmerzlichste und größte Strafe». Weil die Angeklagte einen Weinkrampf erlitt, musste die Verhandlung für etwa eine Stunde unterbrochen werden.

Die Angeklagten waren im Oktober selbst schwer verletzt aufgefunden worden. Die Frau in derselben Wohnung in Berlin-Köpenick wie das Mädchen und seine Großmutter, der Großvater in seiner Wohnung in der Nähe. Die 42-Jährige und ihr Vater hätten die Absicht gehabt, sich ebenfalls zu töten, so die Staatsanwaltschaft. Abschiedsbriefe von allen vier Familienmitgliedern seien gefunden worden.

Die deutsche Familie soll zurückgezogen gelebt haben. Der 71-Jährige sagte, bis 2003 hätten sie zu einer christlichen Gemeinde gehört - «danach haben wir unseren Glauben zu Hause gelebt». Bei seiner Frau sei «Zukunftsangst sehr ausgeprägt» gewesen, seine Tochter habe sich ihrer Mutter angeschlossen. «Ich stand dem Suizid gleichgültig gegenüber, meine Frau nicht», so der Angeklagte. Auf seine Enkelin habe er keinen Einfluss nehmen können, er sei innerhalb der Familie «immer mehr isoliert» gewesen. Den Tod zweier geliebter Menschen bedauere er zutiefst.

Die Staatsanwaltschaft hatte bei Anklageerhebung mitgeteilt, die Familie habe sehr «bibeltreu und pietistisch» gelebt. Dabei soll ihr Glaube «auch spirituell-esoterische Züge» angenommen haben. Dadurch soll sich die Familie immer mehr von der gesellschaftlichen Entwicklung überfordert und mit der Politik unzufrieden gezeigt haben. Vor diesem Hintergrund soll nach den Ermittlungen der Plan für die angeklagten Taten entstanden sein. Der Prozess wird am 14. Mai fortgesetzt.

© dpa
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