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Zuzahlungen für Pflege im Heim steigen in Schleswig-Holstein

Zum Januar stiegen die Entlastungszuschläge für Pflegebedürftige im Heim. Doch die gleichzeitige Erhöhung des Eigenanteils sorgt auch im nördlichsten Bundesland bei den Heimbewohnern insgesamt für höhere Kosten.
Pflege
Eine Pflegefachkraft zieht einem Klienten einen Kompressionsstrumpf an. © Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Die selbst zu tragenden Zahlungen sind für Pflegebedürftige im Heim trotz höherer Entlastungszuschläge in Schleswig-Holstein weiter gestiegen. So waren zum 1. Januar im ersten Jahr im Heim 2452 Euro pro Monat aus eigener Tasche fällig - 98 Euro mehr als Anfang 2023, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergab. Die Entlastungszuschläge, die mit längerem Heimaufenthalt steigen, waren zum Jahresbeginn 2024 gerade erhöht worden. Mit dem höchsten Zuschlag ab dem vierten Jahr im Heim stieg die Zuzahlung im nördlichsten Bundesland auf 1728 Euro im Monat. Das waren 57 Euro mehr als am 1. Januar 2023, wie die der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Daten zeigen.

In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen dann noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen hinzu. Seit 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse besondere Entlastungszuschläge, die mit einer Reform der Ampel-Koalition gerade zum 1. Januar erhöht wurden. Der Eigenanteil für die reine Pflege wird so im ersten Jahr im Heim um 15 statt 5 Prozent gedrückt, im zweiten um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent.

Die höheren Zuschläge bremsten den Kostenanstieg nun stärker ab. Laut der Auswertung stieg aber auch der Eigenanteil nur für die reine Pflege weiter - ohne Zuschläge in Schleswig-Holstein auf 1207 Euro im Monat zum 1. Januar, das waren 157 Euro mehr als Anfang 2023. Hintergrund sind auch höhere Personalkosten für dringend gesuchte Pflegekräfte.

Ausgewertet wurden den Angaben zufolge Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern. Die Daten beziehen sich auf Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5.

© dpa
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