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Nächste Instanz: Drosten-Prozess geht weiter

Der Virologe Christian Drosten ist im Sommer 2022 auf einem Campingplatz angefeindet worden. Ein Paar wurde vor Gericht deshalb verwarnt. Haupttäter und Staatsanwaltschaft gehen nun dagegen vor.
Camper wegen mutmaßlicher Beleidigung von Drosten vor Gericht
Die drei Angeklagten im Prozess wegen mutmaßlicher Beleidigung von Drosten mit ihren Anwälten. © Helmut Reuter/dpa

Der Fall um das wegen verbaler Anfeindung gegen den Virologen Christian Drosten verwarnte Camper-Paar wird in die nächste Instanz gehen. Das teilte eine Sprecherin des Amtsgerichts Waren auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag mit. Zuvor hatte der «Nordkurier» berichtet. Das Gericht hatte dem Paar erst am Donnerstag eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Das bedeutet, dass das Gericht zwar die Schuld des Angeklagten feststellt und eine Geldstrafe ausspricht. Diese wird aber vorbehalten, es ist also eine Art Bewährung. Nun legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch der 49 Jahre alte Haupttäter Rechtsmittel ein.

Drosten hatte im Juni 2022 mit seiner Familie eine Nacht auf einem Campingplatz an der Mecklenburgischen Seenplatte verbracht. Er hatte im Verfahren geschildert, er sei mit seinem vierjährigen Sohn vom Zähneputzen auf dem Rückweg zum Zelt gewesen. Dann habe sich ihnen der 49-Jährige mit einer Bierflasche in der Hand in den Weg gestellt und ihn lautstark beschimpft. Am Folgetag sei es auch mit dessen Frau und erneut mit ihrem Mann zur Auseinandersetzung gekommen. Drosten hatte sich nach eigener Aussage bedroht und beleidigt gefühlt und schließlich die Polizei gerufen.

Der 49-Jährige wurde wegen öffentlich begangener Verleumdung verurteilt, unter anderem, weil er Drosten lauthals als Verbrecher beschimpft haben soll. Zudem wurde er belangt, weil er nach Überzeugung des Gerichts unerlaubt Fotos von Drosten gemacht und online weitergeschickt habe. Die Frau wurde wegen Beleidigung verurteilt, sie hatte eigenen Angaben zufolge etwa «Verpiss dich» zu Drosten gesagt. Gegen eine weitere, ursprünglich Angeklagte war das Verfahren bereits zuvor wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

Das Gericht hatte für die 51-Jährige und den 49-Jährigen aus Berlin, die Dauercamper auf dem Zeltplatz waren, Geldstrafen von 375 Euro beziehungsweise 1200 Euro festgelegt. Diese wurden auf ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Der Richter hatte seine Entscheidung damit begründet, dass auch ein öffentlich bekannter Mensch, wie der seinerzeit vor allem als Corona-Experte bekannte Drosten, das Recht habe, während seines Urlaubs in Ruhe gelassen zu werden. Weiter hatte er betont, dass es bei dem Verfahren nicht um die Corona-Politik, sondern um Anstand und Respekt gehe. In nächster Instanz entscheidet das Landgericht Neubrandenburg.

© dpa
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