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«Reichsbürger»-Frau: Neue Entscheidung über Strafe

Im Fall einer zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilten Frau aus der sogenannten Reichsbürger-Szene hat der Bundesgerichtshof die Revision gegen den Schuldspruch verworfen. Gleichzeitig sei dieser präzisiert worden - demnach gelte sie als «Rädelsführerin», teilte der Bundesgerichtshof am Dienstag zu einem Beschluss vom 14. November 2023 mit. Eingezogene Objekte seien im vorherigen Urteil des Landgerichts Lüneburg nicht hinreichend bezeichnet - unklar sei, ob es sich um «Tatmittel» handele, die der Frau gehörten. Darüber und über die Strafzumessung müsse daher eine andere Strafkammer des Landgerichts neu entscheiden.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Das Landgericht Lüneburg hatte die Frau im November 2022 wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot verurteilt - außerdem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen vor Gericht. Auch gab sie sich demnach unter falschem Namen als Rechtsanwältin aus.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die damals 61-Jährige federführend den Verein «Geeinte deutsche Völker und Stämme» gegründet und den Zusammenhalt der seit 2020 verbotenen Organisation gefördert hatte - mit dem Ziel, ein eigenes staatliches System zu errichten.

Gegen eine Zahlung von 500 Euro stellte der Verein sogenannte Lebendbekundungen aus, mit deren Hilfe sich die Anhänger von der Bundesrepublik Deutschland als Staat lossagen konnten. Der Verein wird der extremistischen «Reichsbürgerbewegung» zugerechnet, seine Ideologie richtet sich unter anderem gegen jüdische und muslimische Menschen.

© dpa
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