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Bonn-Berlin-Gesetz: Geywitz stellt Eckpunkte vor

Das Bonn-Berlin-Gesetz sollte die Aufteilung der Ministerien regeln - doch ein Großteil der Jobs zog in die jetzige Hauptstadt. Eine neue Vereinbarung soll dafür sorgen, dass Bonn nicht zu kurz kommt.
Eckpunkte für Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz stehen
Das Hochhaus mit Sitz des UN-Campus in Bonn. © Oliver Berg/dpa/Archivbild

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) stellt heute in Bonn Eckpunkte für die sogenannte Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz vor. Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die Stadt Bonn sowie die Landkreise Rhein-Sieg, Ahrweiler und Neuwied haben die Punkte gemeinsam erarbeitet, wie die Stadt Bonn mitteilte.

Das vor 30 Jahren vom Bundestag verabschiedete Berlin-Bonn-Gesetz sollte die Aufteilung der Bundesministerien zwischen den beiden Städten regeln und sah vor, dass «der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt». Es gab jedoch eine starke Sogwirkung nach Berlin, nur noch gut ein Drittel der ministeriellen Arbeitsplätze befindet sich in Bonn.

Der einstige nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte deshalb 2019 angekündigt, mit der Bundesregierung eine Zusatzvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz aushandeln zu wollen. Ziel sei es, Bonn als zweites bundespolitisches Zentrum zu stärken, erklärte der CDU-Politiker damals.

Die Ampelregierung in Berlin - SPD, Grüne und FDP - hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag 2021 zum Bonn-Berlin-Gesetz bekannt und angekündigt, dass der Bund mit der Region Bonn sowie den Ländern NRW und Rheinland-Pfalz vertragliche Zusatzvereinbarungen abschließen werde.

© dpa
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