Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Mann verletzt Frau bei Streit lebensgefährlich: Haftbefehl

Der Streit eines Paares eskaliert. Die Frau wird lebensgefährlich verletzt.
Handschellen
Ein Mann trägt Handschellen. © Stefan Sauer/dpa/Illustration

Ein Mann soll bei einem Streit in Trier auf seine Partnerin eingestochen und sie lebensgefährlich verletzt haben. Das Amtsgericht erließ am Samstag Haftbefehl gegen den 36-Jährigen wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wie die Polizei mitteilte. Der Mann sitzt in Untersuchungshaft.

Zeugen hatten den Angaben zufolge am Freitag Hilferufe aus der Wohnung gehört und den Notruf gewählt. Der Mann habe der Polizei die Wohnungstür mit blutverschmierten Händen geöffnet. Die 35-Jährige habe schwerstverletzt in der Wohnung gelegen und sei von Rettungskräften versorgt und in ein Krankenhaus gebracht worden. Dort wurde die Frau operiert. Den Angaben zufolge war ihr Zustand kritisch, aber stabil.

Der 36-Jährige wurde noch in der Wohnung festgenommen. Die gemeinsame einjährige Tochter kam in die Obhut des Jugendamtes. Zur Ursache des Konflikts hat sich der Mann den Angaben zufolge bislang nicht geäußert.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Ruth Maria Kubitschek
People news
Ruth Maria Kubitschek schrieb als «Spatzl» TV-Geschichte
Hochzeitskuss
People news
Lugners sechste Ehe: Bräutigam und Braut haben ja gesagt
Caroline Link
People news
Caroline Link wird 60 - Schluss mit der Verschwendung!
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Das beste netz deutschlands
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Handy ratgeber & tests
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
KI im indischen Wahlkampf
Internet news & surftipps
Indien-Wahl als «Testlabor» für Künstliche Intelligenz
Borussia Dortmund - Real Madrid
Fußball news
BVB und die Folgen vom Wembley: Angst vor nächstem Trauma
Zwei Männer in einem Gespräch
Job & geld
Beratungsprotokoll: Unterschrift ist keine Pflicht