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Nach Klassenchats: Zehn Teilnehmer nicht mehr bei Polizei

Ein Chat von Polizeischülern hat Anfang 2023 für Schlagzeilen gesorgt. Rassistische, gewaltverherrlichende und frauenverachtende Bilder und Videos kursierten. Was wurde aus den Ex-Schülern?
Polizei
Ein Schild mit der Aufschrift «Polizei» hängt an einem Polizeipräsidium. © Roland Weihrauch/dpa/Symbolbild

Nach einem Anfang des Jahres bekannt gewordenen Klassenchat von Polizeischülern mit rassistischen, antisemitischen und menschenverachtenden Inhalten sind zehn Beteiligte nicht mehr bei der Landespolizei. Zwei Mitglieder der Chatgruppe seien nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen worden, in acht weiteren Fällen seien Entlassungsbescheide ergangen, wie das Innenministerium auf Nachfrage mitteilte.

Eine Entlassung ist demnach bestandskräftig. In fünf Fällen zogen die ehemaligen Polizeischüler vor Gericht, in zwei Fällen wurden Widersprüche angekündigt, wie es weiter hieß. In drei Fällen liegen laut Ministerium verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz vor. Nach Überzeugung des Gerichts seien die ausgesprochenen Entlassungen rechtmäßig.

Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hatte Mitte Februar angekündigt, dass 18 Polizeibedienstete entlassen werden sollen. Sie seien als Polizeischüler an einem Klassenchat mit nationalsozialistischen, antisemitischen, rassistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten beteiligt gewesen. Die Hälfte soll aktiv gepostet haben.

Zieschang hatte gesagt: «Dieses Verhalten und insbesondere die Inhalte des Chats, die mit der Pflicht zur Verfassungstreue nicht zu vereinbaren sind, werden von mir, von der gesamten Landespolizei nicht toleriert. Sie widersprechen unserem Berufsethos und unserem Leitbild.»

Der Chat hatte von September 2017 bis Dezember 2021 bestanden - mit einer Summe von rund 5000 Nachrichten. Rund 80 sollen etwa antisemitisch, gewaltverherrlichend oder auch tierpornografisch sein.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte das Ermittlungsverfahren zu den Chats im Juni eingestellt. Der Anfangsverdacht der Volksverhetzung, Gewaltdarstellung oder Teilung pornografischer Inhalte habe sich nicht bestätigt, hieß es. Einige Inhalte der Chats seien zwar moralisch auf tiefster Stufe und verachtenswert, die Nachrichten seien allerdings ausschließlich innerhalb der Chat-Gruppe geteilt worden und sie störten auch nicht den öffentlichen Frieden.

Nun geht es darum, ob die ehemaligen Chatmitglieder angesichts ihrer Posts für die Arbeit als Polizisten geeignet sind. Deutliche Aussagen trifft das Verwaltungsgericht in zwei inzwischen rechtskräftigen Beschlüssen aus dem Oktober. Sie liegen der dpa vor.

Demnach wird einem Antragsteller, der sich gegen die Entlassung wehrt, vorgeworfen: «Unter der Telefonnummer des Antragstellers wurde in dem Chatverlauf am 06. Februar 2020 um 09.55 Uhr das Foto einer nackten Frau, die keine Arme und Beine hat, veröffentlicht. Das Bild trägt die Aufschrift «Bumsklumpen»».

Das Verwaltungsgericht sieht in der aktiven Teilnahme an dem Chat mit dem «äußerst geschmacklosen und zynischen» Beitrag die Grundlage für begründete Zweifel an der charakterlichen Eignung als Beamter auf Lebenszeit.

Auch in einem anderen Fall sah das Verwaltungsgericht die Entlassungsentscheidung als voraussichtlich rechtmäßig an. In dem Fall habe der Chatteilnehmer elf Beiträge eingestellt, die eine nationalsozialistische, menschenverachtende, gewaltverherrlichende und pornografische Haltung zum Ausdruck gebracht hätten. 88 Posts, die die verfassungsmäßige Ordnung infrage stellen, habe er toleriert. Auch hier sieht das Verwaltungsgericht die fehlende charakterliche Eignung bestätigt.

Den aktuellen Angaben des Ministeriums zufolge sind acht Mitglieder der Chatgruppe weiter im Polizeidienst tätig. In zwei Fällen seien Entlassungsverfahren beendet und die Bediensteten ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen worden. Es habe sich um passive Mitglieder gehandelt, die zwischenzeitlich aus der Gruppe ausgetreten seien.

Vier weitere Mitglieder gingen gegenwärtig ihrer bisherigen Verwendung nach, zwei seien im Innendienst. In allen sechs Fällen seien die Entlassungsverfahren noch nicht abgeschlossen.

© dpa
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