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Neuneinhalb Jahre für Mord an Blumenverkäuferin

Eine Floristin wird in Oberfranken tot in ihrem Laden gefunden. Der Jugendliche, der die 50-Jährige bei einem Raubüberfall getötet hatte, muss nun für lange Zeit hinter Gitter.
Mord an Blumenverkäuferin
Ein Mitarbeiter der Spurensicherung geht in den abgesperrten Bereich vor dem Blumengeschäft in Lichtenfels. © Daniel Vogl/dpa

Die Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren gegen einen 18-Jährigen wegen Mordes an einer Blumenverkäuferin in Oberfranken ist rechtskräftig. Dies teilte ein Sprecher des Landgerichts Coburg am Mittwoch mit. Eine Jugendkammer des Gerichts hatte den Angeklagten in der vorigen Woche verurteilt. Gegen das Urteil wurden keine Rechtsmittel eingelegt. Die Richter sahen es in ihrem Schuldspruch als erwiesen an, dass der zur Tatzeit 17 Jahre alte Angeklagte die 50-Jährige im März 2023 in Lichtenfels vorsätzlich getötet hat.

Passanten hatten damals die Leiche der Frau in dem Geschäft entdeckt, weil nach Ladenschluss noch die Dekoration im Außenbereich aufgebaut war. Der junge Deutsche war etwa zwei Wochen nach der Tat festgenommen worden. Während des Prozesses hatte er die Tat eingeräumt, aber angegeben, er habe erst bei einem Handgemenge mit der Frau aus Panik auf sie eingestochen. Die Kammer zeigte sich jedoch davon überzeugt, dass der Jugendliche die Frau bei dem Überfall unmittelbar mit einem Messer tödlich verletzt hatte und wertete die Tat als Mord und Raub mit Todesfolge. Der Prozess war aufgrund des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden.

© dpa
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