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Vornamendebatte nach Silvester: Klage erfolglos

In der Vornamendebatte zu Verdächtigen der Krawalle in der vergangenen Silvesternacht hat ein Berliner AfD-Abgeordneter vor dem Verfassungsgerichtshof eine Niederlage erlitten. Roland Gläser wollte den Berliner Senat dazu verpflichten, ihm - über die bereits mitgeteilten Staatsangehörigkeiten hinaus - auch sämtliche Vornamen der Verdächtigen mitzuteilen. Dies lehnte Berlins oberstes Gericht im Rahmen eines sogenannten Organstreitverfahrens ab, wie es am Donnerstag mit Verweis auf einen Beschluss vom 13. Dezember mitteilte (Az. VerfGH 34/23).
Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Der Antrag des AfD-Politikers sei unzulässig, hieß es. Das Gericht begründete dies damit, dass der Abgeordnete das Gericht zu früh eingeschaltet habe. Aus Sicht der Richterinnen und Richter hätte sich Gläser zunächst detailliert mit dem Senat darüber auseinandersetzen müssen, in welcher Form und wie ausführlich seine parlamentarische Anfrage hätte beantwortet werden müssen.

Gläser kündigte am Donnerstag an, in der Frage nicht nachzulassen. «Wir stehen vor dem nächsten Silvester», sagte der AfD-Politiker. Er gehe davon aus, dass der anstehende Jahreswechsel erneut Anlass gebe, um nach den Namen von Verdächtigen zu fragen.

In der Silvesternacht 2022/2023 waren in mehreren deutschen Städten Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatz angegriffen worden, besonders heftig fielen die Attacken in Berlin aus. Polizei und Feuerwehr sprachen von einer neuen Intensität der Gewalt.

Anschließend hatte es in der Hauptstadt eine heftige Debatte über Ursachen für Jugendgewalt, über Tatverdächtige mit Migrationshintergrund und deren Nationalität gegeben. Die Berliner CDU erfragte damals im Innenausschuss die Vornamen von Tatverdächtigen - auch von jenen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Dies löste eine Welle von Kritik aus, bei der der CDU Populismus und Rassismus vorgeworfen wurde.

© dpa
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