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Lebenslang für Messerangriff in Brokstedt gefordert

Im Mordprozess um den Messerangriff in einem Zug in Brokstedt droht dem Angeklagten lebenslange Haft. Die Staatsanwaltschaft forderte die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Prozess wegen tödlicher Messerattacke
Der Angeklagte Ibrahim A. wird in Handschellen in den Gerichtssaal im China Logistic Center gebracht. © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Nach rund zehn Monaten steht der Prozess um den tödlichen Messerangriff in einem Regionalzug im schleswig-holsteinischen Brokstedt vor dem Abschluss. Für zweifachen Mord und vierfachen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher oder schwerer Körperverletzung forderte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag eine lebenslange Strafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. «Der Angeklagte hat auf brutale Weise zwei Menschenleben vernichtet», sagte Staatsanwältin Janina Seyfert.

Die Staatsanwältin sprach von einer «klassischen Pendlerfahrt im öffentlichen Nahverkehr» an jedem 25. Januar 2023. «Der Angeklagte war frustriert.» Er sei nach einer Haftentlassung wenige Tage zuvor in Hamburg obdachlos gewesen, ein erfolgloser Termin bei der Ausländerbehörde in Kiel habe seine ungelöste Situation verschärft.

Ibrahim A. steht seit Juli 2023 vor Gericht, weil er am 25. Januar 2023 im Regionalzug von Kiel nach Hamburg ein Messer gezogen und auf Fahrgäste eingestochen hat. Der Angeklagte streitet die Taten nicht ab. Zwei junge Menschen im Alter von 17 und 19 Jahren starben, vier Fahrgäste wurden schwer verletzt.

Nach Aussagen der Zeugen stehe fest, «dass der Angeklagte seine Angriffsserie völlig unvermittelt gestartet hat», sagte die Staatsanwältin. Nach dem ersten Angriff seien die Passagiere im Zug geflüchtet. Der Angeklagte habe sich durch den Zug bewegt, um weitere Opfer zu suchen. Diese litten noch heute unter den Folgen. Sie zitierte Aussagen der Zeugen: «Ich bin vorsichtiger geworden», «ich fahre bis heute nicht mit der Bahn».

In der vergangenen Woche hatte der psychiatrische Gutachter dargelegt, dass er den Angeklagten für schuldfähig hält. Zwar sehe er psychotische Symptome, aber keine Psychose. Bei dem Palästinenser liege eine schwere posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) vor. Die Bedingungen der Paragrafen 20 und 21 des Strafgesetzbuches für Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit seien nicht erfüllt. Im Laufe des Prozesses hatten dagegen mehrere Psychiater, die mit Ibrahim A. in der Untersuchungshaft vor und nach der Tat gesprochen hatten, von ihrer Verdachtsdiagnose einer Psychose beim Angeklagten berichtet.

Die Kammer gehe davon aus, dass der Angeklagte zur Tatzeit unter einer posttraumatischen Belastungsstörung litt, nicht aber unter einer Psychose, sagte der Vorsitzende Richter Johann Lohmann. Einen Antrag der Verteidigung auf Einholung eines zweiten psychiatrischen Gutachtens lehnte das Gericht folglich ab. «Die Sachkunde des Gutachtens von Prof. Dr. Deister steht offenkundig außer Zweifel», sagte Lohmann. Zuvor hatte Verteidiger Björn Seelbach erklärt, bei seinem Mandanten trete ab und zu unter Stress eine Psychose auf. Das sei für die Frage der Schuldfähigkeit von entscheidender Bedeutung.

Zudem gab die Kammer vor Abschluss der Beweisaufnahme einen rechtlichen Hinweis. Im Fall des 19 Jahren alten getöteten Jugendlichen in dem Zug komme auch Totschlag in Betracht, sagte Lohmann. Der Angriff auf ihn sei erst erfolgt, nachdem dieser sich im Zug schützend vor seine bei dem Angriff getötete 17 Jahre alte Freundin gestellt habe. Möglicherweise komme in seinem Fall das Mordmerkmal Heimtücke nicht in Betracht. Das Gericht wolle gegebenenfalls prüfen, ob dafür das Mordmerkmal Mordlust erfüllt sein.

Die Verteidigung geht von einer psychischen Erkrankung des Angeklagten aus und forderte bereits während der Beweisaufnahme eine Verlegung des Angeklagten von der Untersuchungshaft in eine Psychiatrie. Verteidiger Björn Seelbach forderte die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Aufgrund seiner psychotischen Störungen sei sein Mandat nicht schuldfähig. Für den Fall, dass das Gericht die Frage der Schuldfähigkeit anders bewerte, beantragte der Verteidiger eine Gesamtstrafe wegen zweifachen Totschlags sowie vierfacher gefährlicher oder schwerer Körperverletzung zu zehn Jahren. Sein Mandant habe sich angegriffen gefühlt. Es habe sich nicht um Taten aus Frust gehandelt.

Die Vertreter der Nebenkläger folgten im Wesentlichen dem Plädoyer der Staatsanwalt. Sie wiesen auf die Folgen hin, unter denen die Opfer und auch das Umfeld noch litten. Jemand, der sich kurz vor der Tat ein Messer mit 20 Zentimeter langer Klinge besorge, der handele nicht psychotisch, sagte einer der Anwälte.

Einlassung des Angeklagten

Kurz vor Ende der Beweisaufnahme ließ der Angeklagte durch seinen Anwalt eine Erklärung verlesen: «Ich lehne das Töten ab. Mich erschrecken schon immer die toten Menschen, die ich sehen musste. Ich finde das eklig anzusehen.»

Zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte in einer wirren Rede abgestritten, der Täter zu sein. Im Verlauf des Prozesses ließ er seinen Verteidiger jedoch eine Erklärung verlesen, dass ihm die Tat leidtue. Er sei provoziert worden und habe die Kontrolle verloren. In der Untersuchungshaft fiel der Mann nach Zeugenaussagen durch Renitenz und Gewalt auf. Er legte sogar Feuer in seiner Zelle und wurde deswegen verlegt.

Knapp 100 Zeugen gehört

Seit Juli hörte die Kammer in dem außergewöhnlich umfangreichen Strafverfahren an 38 Verhandlungstagen 97 Zeugen. Deren Schilderungen ähnelten sich teilweise stark. Fahrgäste, Polizisten und Rettungskräfte berichteten dem Gericht, wie sie das Grauen im Regionalexpress und auf dem Bahnhof erlebten.

Der Fall Ibrahim A. beschäftigte auch mehrere Landesparlamente. Bei der Aufarbeitung traten Mängel beim Austausch von wichtigen Informationen zwischen Behörden in Hamburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen zutage, wo der Angeklagte jeweils lebte und auch Straftaten beging.

Erst wenige Tage vor der tödlichen Messerattacke im Regionalzug war er in Hamburg aus einer Untersuchungshaft wegen einer anderen Straftat entlassen worden. Während dieser Zeit hatte er sich wegen psychischer Auffälligkeiten 16 Mal mit einem Psychiater getroffen. Wenige Monate vor seiner Entlassung soll sich der mutmaßliche Mörder mit dem Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, verglichen haben.

Das Urteil in dem Prozess soll am 15. Mai (11.00 Uhr) fallen.

Redaktionshinweis: Nebenklage im 9. Absatz, fehlendes Wort im 8. Absatz ergänzt

© dpa ⁄ André Klohn, dpa
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