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Urteil gegen Paar wegen Anstiftung zum Mord rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen ein Ehepaar wegen versuchter Anstiftung zum Mord ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revisionen der beiden Angeklagten mit Beschluss vom 5. Dezember verworfen, teilte ein Gerichtssprecher in Hamburg am Freitag mit. Das Landgericht hatte die Ex-Schönheitschirurgin und ihren Ehemann am 4. April zu jeweils mehr als fünf Jahren Haft verurteilt.
Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die 50 Jahre alte Ärztin und der 52 Jahre alte Unternehmer versucht hatten, über das Darknet einen Auftragsmörder zu engagieren. Dieser sollte den in Hamburg lebenden Ex-Lebenspartner der Frau töten. Mit ihm befand sich die Angeklagte, die zuletzt mit ihrem Ehemann in Stuttgart lebte, in einem Sorgerechtsstreit um die gemeinsame Tochter.

Die Ärztin wurde zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Der Unternehmer wurde zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn sechs Jahre und acht Monate beantragt. Die Verteidigung hatte für beide Angeklagten auf Freispruch plädiert.

Die 50-Jährige hatte während des Prozesses alles gestanden und mit einer psychischen Ausnahmesituation erklärt. Das Gericht glaubte ihr den schlechten Zustand aber nicht. Der 52-Jährige hatte eine Tatbeteiligung bestritten. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass er die Bitcoins für die Bezahlung der angeblichen Auftragsmörder besorgte.

© dpa
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