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Ex-Partnerin von früherem OB rechtskräftig verurteilt

Die frühere Partnerin des Frankfurter Ex-Oberbürgermeisters Peter Feldmann ist wegen Beihilfe zur Untreue rechtskräftig verurteilt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts zurückgenommen, wie ein Sprecher des Landgerichts am Donnerstag sagte. Zuvor hatte die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (FAZ) berichtet.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Das Amtsgericht hatte die damals 37-Jährige wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von 3300 Euro verurteilt - berechnet aus 110 Tagessätzen zu 30 Euro. Laut Amtsgericht sollten zudem 10.800 Euro, die sie zu Unrecht eingenommen habe, eingezogen werden. Nach der Rücknahme der Berufung ist dieses Urteil laut Landgericht nun rechtskräftig.

Das Amtsgericht hatte Feldmanns früherer Partnerin vorgeworfen, dass sie einen Schein-Minijob bei der Arbeiterwohlfahrt (Awo) im Kreisverband Wiesbaden gehabt habe. Die Amtsrichterin sah es als erwiesen an, dass sie zwischen November 2014 und April 2017 nur zum Schein als «Betreuerin» beschäftigt war. Obwohl sie keine Arbeitsleistungen erbracht habe, seien ihr 13.500 Euro Entgelt zugegangen. Dies erfülle den Tatbestand der Beihilfe zur Untreue.

Auch das Urteil gegen den abgewählten Frankfurter Oberbürgermeister wegen Vorteilsannahme ist inzwischen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision verworfen. Feldmann war in einem Korruptionsprozess zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 175 Euro verurteilt worden. Hintergrund waren auch hier die engen Beziehungen des früheren SPD-Politikers zur Arbeiterwohlfahrt (Awo).

Das Verfahren gegen den Politiker stand im Zusammenhang mit dem Skandal um Betrugsvorwürfe in Millionenhöhe bei den Awo-Kreisverbänden Frankfurt und Wiesbaden. Berichte über die frühere Leitungsposition der damaligen Partnerin Feldmanns hatten die Affäre 2019 mit ins Rollen gebracht.

© dpa
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