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Raserei mit Todesopfer: Täter legt Revision gegen Urteil ein

Mit Tempo 150 rast ein Autofahrer durch eine Straße. Sein Beifahrer wird bei einem Unfall getötet. Der Unfallfahrer akzeptiert drei Jahre und drei Monate nicht und hat deshalb Revision eingelegt.
Landgericht Frankfurt
Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht - Amtsgericht“ ist an der Fassade eines Gerichtsgebäudes angebracht. © Arne Dedert/dpa

Im Strafverfahren um eine Raserei mit Todesopfer hat die Verteidigung Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingelegt. Der 56 Jahre alte Autofahrer, der im November 2019 dem Urteil zufolge mit Tempo 150 durch eine Anliegerstraße in Frankfurt-Fechenheim gerast ist und bei einem Zusammenstoß den Tod seines Beifahrers verschuldet hatte, akzeptiert somit seine Verurteilung zu drei Jahren und drei Monaten Haft nicht, hieß es am Freitag beim Landgericht Frankfurt. Die Strafkammer war bei ihrem Urteil vom 6. März unter anderem von versuchtem Mord, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, fahrlässiger Tötung sowie Trunkenheit am Steuer ausgegangen.

Der stark alkoholisierte Angeklagte war gemeinsam mit seinem ebenfalls betrunkenen Bekannten durch das Wohngebiet in Frankfurt-Fechenheim gerast, hatte bei einem Überholversuch einen anderen Wagen touchiert und war infolgedessen auf ein geparktes Fahrzeug gestoßen. Der Beifahrer starb noch am Tatort an seinen schweren Verletzungen. Der Angeklagte wurde unter anderem wegen Mordversuchs verurteilt, weil er der Polizei und den Rettungskräften den Schwerverletzten in seinem Auto verschwiegen hatte und damit laut Urteil seine vorausgegangenen Straftaten verdecken wollte. Während die Staatsanwaltschaft diese rechtliche Auffassung teilte, plädierte die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe. Ein Mordversuch hat nach ihrer Auffassung nicht vorgelegen.

© dpa
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