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Besoldung für Beamte aufgestockt: Kritik von Gewerkschaften

Um die Besoldung seiner Beamten in den unteren Einkommensgruppen verfassungskonform zu halten, muss MV das Besoldungsgesetz ändern. Der Entwurf liegt nun vor, stellt die Gewerkschaften aber nicht zufrieden.
Landtagssitzung Mecklenburg-Vorpommern
Heiko Geue (SPD), Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern, steht im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. © Jens Büttner/dpa

Mecklenburg-Vorpommern will die Besoldung im Beamtenbereich für Berufseinsteiger und Beamte mit Kindern zusätzlich aufstocken. Wie Finanzminister Heiko Geue (SPD) mitteilte, beschloss die Landesregierung in ihrer Sitzung am Dienstag in Schwerin dazu eine Änderung des Besoldungsstrukturgesetzes. So sollen Beamte, die sich noch in der niedrigsten Besoldungsstufe A4 befinden, in die Stufe A5 befördert werden. Die Eingangsbesoldung werde stufenweise angehoben, der Familienzuschlag für Beamte mit Kindern um 50 Euro je Kind erhöht. Zusätzlich soll es mit dem Weihnachtsgeld für jedes Kind eine Sonderzahlung von 300 Euro geben.

Das Land reagiere mit den Änderungen, von denen etwa 17 500 Beamte im Land profitierten, auf die bevorstehende Erhöhung des Bürgergeldes. Trotz der geplanten Übertragung des Tarifabschlusses der Länder vom 9. Dezember auf den Beamtenbereich habe in Mecklenburg-Vorpommern ohne weitere Maßnahmen der erforderliche Lohnabstand nicht mehr gewahrt werden können.

«Ein ausreichender Lohnabstand ist Ausdruck der Wertschätzung für die Arbeit der Beamtinnen und Beamten in unserem Land. Deswegen erhöhen wir Zuschläge und machen die Eingangsbesoldung attraktiver», erklärte Geue. Die Gesetzesänderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, muss zuvor aber noch im Landtag beraten und beschlossen werden.

Kritik kam bereits von den Gewerkschaften. «Das Vertrauen in Finanzminister Heiko Geue ist nachhaltig zerstört. Da ändert auch sein Schönreden eines schlechten Gesetzes nichts», erklärte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Christian Schumacher. Entgegen Absprachen seien wesentliche Teile des Gesetzentwurfes entfernt worden. Mecklenburg-Vorpommern sei im Besoldungsranking weiterhin auf den letzten Plätzen zu finden. Das schaffe weder Vertrauen, noch drücke es Wertschätzung aus, noch mache es den öffentlichen Dienst in MV zukunftsfähiger, urteilte Schumacher.

Auch der DGB beklagte, dass nach monatelangen Gesprächen die dabei getroffenen Vereinbarungen an einer wichtigen Stelle nicht eingehalten würden. So habe die Landesregierung darauf verzichtet, die Gesamttabelle um ein Prozent anzuheben. «Wer länger dabei ist und keine unterhaltsfähigen Kinder mehr hat, der geht nun fast leer aus. Das war anders vereinbart», stellte die Vorsitzende des DGB Nord, Laura Pooth, fest. Damit werde das Ziel verfehlt, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Land zu stärken. Mecklenburg-Vorpommern habe im DGB-Besoldungsreport 2023 schlecht abgeschnitten.

Nach zähen Verhandlungen hatten sich die Gewerkschaften und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder kürzlich auf einen Abschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder geeinigt. Dieser sieht nach einer Sockelerhöhung um 200 Euro ab November 2024 eine Tariferhöhung ab Februar 2025 um 5,5 Prozent sowie eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3000 Euro vor. Der Abschluss für die Angestellten soll in MV zeitgleich auch auf die Beamten übertragen werden. Das vom Staat an Erwerbslose und Bedürftige gezahlte Bürgergeld steigt Anfang 2024 um zwölf Prozent. Der Umfang der Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten ist allerdings umstritten.

© dpa
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