Nach einem Irrtum müssen die Greifswalder Anwohnerparkgebühren doch noch neu beraten werden. Gebühren, die ab Ende April dieses Jahres gezahlt wurden, würden erstattet, teilte die Hansestadt am Freitag mit. Zudem sollen bis zur voraussichtlichen Neuregelung Bewohnerparkausweise von sofort an bis Ende März gebührenfrei ausgestellt werden. Anträge können demnach gegenwärtig aber nur Berechtigte stellen, deren Ausweis bereits abgelaufen ist, zeitnah abläuft oder die erstmals einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Hintergrund ist, dass zunächst die Ende April erlassene Gebührenordnung, nach der normalerweise 150 Euro pro Jahr fällig waren, wegen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Bezug auf eine andere Stadt als rechtswidrig erachtet wurde. Bei einer weiteren Sitzung konnte sich die Greifswalder Bürgerschaft aber auf keine Höhe verständigen.
Als Kompromiss der Forderungen sprach sich Oberbürgermeister Stefan Fassbinder (Grüne) für 90 Euro aus, was per Verordnung geregelt werden sollte. Nun habe die Prüfung des Rechtsamtes ergeben, dass die Gebühren doch nicht allein durch den Oberbürgermeister festgelegt werden können und die Gemeindevertretung doch über die Höhe entscheiden muss, was im Frühjahr passieren soll.