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Fall Maddie: Paar widerspricht zentralem Zeugen

Im Prozess gegen den im Fall Maddie mordverdächtigen Christian B. steht bisher die Glaubwürdigkeit von Belastungszeugen im Fokus. Immer wieder gibt es Widersprüche und gegenteilige Aussagen.
Prozess gegen Christian B.
Der Angeklagte Christian B. kommt in den Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig. © Moritz Frankenberg/dpa

Im Vergewaltigungsprozess gegen den auch im Fall Maddie verdächtigten Christian B. hat ein Paar dem zentralen Belastungszeugen widersprochen. Die 51-jährige Frau und der 61 -jährige Mann wollen den als Hauptbelastungszeugen für das Verfahren geltenden Mann überhaupt nicht kennen, wie sie am Mittwoch vor dem Landgericht Braunschweig aussagten. Die Glaubwürdigkeit des 53-Jährigen ist nach bisherigem Verlauf der Verhandlung von entscheidender Bedeutung. Er hatte vor Gericht von einer gegenseitigen Bekanntschaft gesprochen.

Dem 47-jährigen Christian B. werden in dem Braunschweiger Prozess drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern in Portugal vorgeworfen. Zwei der mutmaßlichen Vergewaltigungen will der Belastungszeuge auf Videos gesehen und den Angeklagten darauf erkannt haben. Die Taten sollen sich zwischen den Jahren 2000 und 2006 ereignet haben. Das Problem: Die betroffenen Frauen konnten nicht ermittelt werden, auch die Videos sind verschwunden.

Der Belastungszeuge will die Videos in seinem Wohnwagen gesehen und dort einem weiteren Zeugen zumindest in Ausschnitten gezeigt haben. Bei der Frage nach dem Verbleib der Kassetten steht der Wohnwagen als Möglichkeit im Raum, der später wohl auch auf dem Grundstück des Paares in Portugal gestanden haben soll. Eine Verbindung zu dem 53-Jährigen und seinem Wohnwagen schlossen die beiden Zeugen am Freitag vor Gericht aber kategorisch aus.

Die beiden Hauptbelastungszeugen seien aufgrund ihrer wechselnden Aussageinhalte nicht glaubhaft, sagte Verteidiger Friedrich Fülscher am Freitag. Er hatte zum Auftakt angekündigt, dass sein Mandant am Ende von allen angeklagten Taten freizusprechen sein werde. Derzeit sitzt der angeklagte B. eine siebenjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung einer Amerikanerin in Portugal ab, zu der er 2019 ebenfalls vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden ist.

Das aktuelle Verfahren wird von internationalen Medien begleitet, weil der mehrmals vorbestrafte Sexualverbrecher im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine McCann, genannt Maddie, unter Mordverdacht steht. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung. Es gilt die Unschuldsvermutung.

© dpa
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