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NRW-Minister rechnet bald mit Verfügung für Wolfsabschuss

NRW-Umweltminister Oliver Krischer rechnet «in Kürze» mit der nötigen Allgemeinverfügung für einen Abschuss der Problemwölfin GW954f, im Volksmund «Gloria» genannt. Das sagte der Minister am Mittwoch im Umweltausschuss des Landtages. Zuständig ist der Kreis Wesel, in dessen Gebiet das Wolfsrevier Schermbeck am Niederrhein fällt.
Oliver Krischer
Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. © Friso Gentsch/dpa

Der Wölfin seien am 20., 21., und 24. Oktober neue Nutztierrisse genetisch nachgewiesen worden, sagte der Grünen-Politiker. Damit seien aus seiner Sicht die Bedingungen der Wolfsverordnung für eine Entnahme des Tieres erfüllt. Das Land habe intensiv mit dem Kreis Wesel zusammengearbeitet und ihm alle nötigen Informationen für die rechtliche Bewertung etwa der wirtschaftlichen Schäden durch den Wolf zur Verfügung gestellt.

«Gloria» soll über mehrere Jahre hinweg zahlreiche Nutztiere gerissen haben, neben einer großen Zahl von Schafen nachweislich auch ein Pony.

Naturschutzverbände lehnen dennoch einen Abschuss zum jetzigen Zeitpunkt ab. Die NRW-Wolfsgebiete seien von einem flächendeckenden Herdenschutz, also einer umfassenden Einzäunung der Nutztiere, weit entfernt. Solange Zäune zum Schutz fehlten, dürfe man den Abschuss der streng geschützten Wölfe nicht in Erwägung ziehen, hatten Nabu, BUND und die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) am Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung betont.

Der Kreis Wesel hatte vergangene Woche unterstrichen, dass eine mögliche Entnahme gründlich geprüft werden und in jedem Fall rechtssicher erfolgen müsse.

Bereits 2021 war ein Vorstoß eines Schäfers für einen Abschuss der Wölfin vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert. «Die Prüfung des Kreises Wesel ist noch nicht abgeschlossen. Alle diesbezüglichen Fragen können und werden erst nach Abschluss der Prüfung beantwortet werden», erklärte der Kreis am Mittwoch.

In NRW ist ein neuer Erlass in Vorbereitung, der den Wolfsabschuss erleichtern soll. Der Erlass sieht vor, dass genetisch identifizierte Wölfe abgeschossen werden dürfen, die mindestens zwei Mal in einem engen zeitlichen Zusammenhang intakte Schutzzäune von mindestens 0,90 Metern Höhe überwunden und Tiere gerissen haben.

Für diesen Erlass sei die Verbändeanhörung am 19.11. ausgelaufen, er werde «kurzfristig» in Kraft gesetzt, kündigte Krischer in der Ausschusssitzung an.

© dpa
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