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Änderungen bei medizinischer Versorgung in der Nacht

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) plant in Rheinland-Pfalz die Schließung mehrerer ärztlicher Bereitschaftspraxen - das stieß auf massive Kritik von Gesundheitsminister Hoch. Bei einem Treffen beider Seiten wurden einige Neuerungen bei der Versorgung vereinbart.
Clemens Hoch
Clemens Hoch (SPD), Minister für Wissenschaft und Gesundheit von Rheinland-Pfalz. © Arne Dedert/dpa

Nach der Ankündigung der Schließung mehrerer ärztlicher Bereitschaftspraxen in Rheinland-Pfalz soll die medizinische Versorgung in Randzeiten an einigen Stellen verändert werden. Das vereinbarten der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) im Land bei einem Treffen am Freitag in Mainz. Vorausgegangen war ein heftiger Konflikt zwischen den beiden Seiten.

Einer gemeinsamen Mitteilung zufolge sollen Menschen, die in der Nacht Hilfe brauchen, künftig erst die KV-Patientenservicenummer 116117 anrufen. Dort erfolge eine Ersteinschätzung durch qualifiziertes Personal. Gegebenenfalls könne es dann zu einem Arztkontakt kommen, zunächst telefonisch und dann wenn nötig zu Hause. Ab Anfang 2024 soll es demnach möglich werden, dass auch bei mobilen Patientinnen und Patienten bei Bedarf ein Arzt nach Hause kommt. Dafür sollen rund 20 Fahrdienste bereitgestellt werden. Das sei ein Plus an ärztlicher Versorgung auch in der Nacht, betonten Hoch und der Vorstandsvorsitzende der KV Rheinland-Pfalz, Peter Heinz.

Es wurde darüber hinaus entschieden, dass allen Krankenhäusern, bei denen es auch eine ärztliche Bereitschaftspraxis gibt, angeboten wird, die Behandlung von Patientinnen und Patienten, die in der Nacht Hilfe suchen, über die ambulante Gebührenordnung abzurechnen. Grundsätzlich werde allen Patienten geraten, das Angebot der 116117 zu nutzen.

Die KV hatte vor einiger Zeit angekündigt, dass Anfang kommenden Jahres sieben ärztliche Bereitschaftspraxen in Altenkirchen, Andernach, Emmelshausen, Frankenthal, Gerolstein, Ingelheim und Landstuhl geschlossen werden und dann auch die Dienststunden des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) verkürzt werden. Begründet hatte die KV das mit einem Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Poolärzten, die im ÄBD Dienste übernehmen.

Das Gericht hatte entschieden, dass ein Zahnarzt aus Baden-Württemberg sozialversichert werden muss, wenn er als Poolarzt einem von der KV organisierten Notdienst nachkommt. Die KV sieht als Folge des Urteils den Verlust von Poolärztinnen und -ärzten und eine massive Mehrbelastung der ohnehin an der Belastungsgrenze arbeitenden Praxen. Hoch sagte der Deutschen Presse-Agentur vor dem Treffen, er könne die Argumentation der KV nicht nachvollziehen. Niedergelassene Ärzte, die Dienste im ÄBD übernähmen, fielen nicht unter die Sozialversicherungspflicht, im ÄBD tätige Krankenhausärzte lägen über der Beitragsbemessungsgrenze und pensionierte im ÄBD aktive Mediziner müssten keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen.

Unter dem Strich blieben rund zehn Prozent der Poolärzte, die von der Sozialversicherungspflicht stärker betroffen seien, sagte der Minister der dpa. Er finde es richtig, dass diese Ärzte wie andere Arbeitnehmer in Deutschland auch diese Abgaben abführten - zumal sie aus allgemeinen Beiträgen aus der Sozialversicherung finanziert würden. Es sei auch nicht sinnvoll, die Praxen mitten in der Infektionssaison dicht zu machen. Der Minister verwies auf die KV in Bremen, die entschieden habe, ebenfalls geplante Schließungen bis zum März 2024 auszusetzen.

Nach Einschätzung Hochs könnte Druck vom ÄBD genommen werden, indem über die 116117 bei nicht ganz so dringenden Fällen in Randzeiten Patienten Arzttermine vermittelt werden. Genau daran scheitere der Service und somit die Patientensteuerung aktuell aber noch. Eine solche Terminvergabe könnte Menschen abhalten, zum ÄBD oder in eine Notaufnahme zu gehen, obwohl kein medizinischer Notfall vorliegt.

© dpa
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