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Grünes Gewölbe: Verhandlung zu Klage gegen Sicherheitsfirma

Im Strafprozess wegen des Einbruchs ins Dresdner Grüne Gewölbe lehnte das Gericht die Ermittlung einer Schadenssumme ab. Der Freistaat will nun die Sicherheitsfirma des Museums in die Pflicht nehmen.
Einbruch Grünes Gewölbe Dresden
Zwei Mitarbeiter der Spurensicherung stehen vor dem Residenzschloss mit dem Grünen Gewölbe. © Sebastian Kahnert/dpa

Knapp ein Jahr nach Ende des ersten Strafprozesses im Fall des Juwelendiebstahls aus dem Dresdner Grünen Gewölbe wird über Schadenersatzforderungen verhandelt. Eine Zivilkammer des Landgerichts Dresden beschäftigt sich am Dienstag mit der Klage des Freistaates gegen die Sicherheitsfirma der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD). Darin geht es um gut 15 Millionen Euro plus 300.000 Euro für Reparaturen an dem Museum, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage sagte. «Es wird kein Urteil ergehen, sondern ein Verkündungstermin bestimmt.» Zuvor berichtete der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR).

Der Freistaat wirft dem Sicherheitsunternehmen Fehlverhalten von vier Wachleuten bei dem spektakulären Einbruch in den historisch rekonstruierten Teil von Sachsens Schatzkammermuseum vor. Im Zuge der Ermittlungen dazu konnten dem Unternehmen oder einzelnen Beschäftigten keine Pflichtverletzungen nachgewiesen werden.

Der Kunstdiebstahl aus dem Museum im Residenzschloss am 25. November 2019 war einer der spektakulärsten in Deutschland, bei dem die Täter 21 Schmuckstücke mit Diamanten und Brillanten im Wert von 116,8 Millionen Euro erbeuteten. Im Mai 2023 waren fünf junge Männer aus dem bekannten Berliner Remmo-Clan verurteilt worden, inzwischen rechtskräftig. In ihrem Prozess am Landgericht Dresden war im Zuge eines Deals Ende 2022 ein Großteil der Beute zurückgegeben worden.

Die Richter hatten einen Anspruch des Freistaates auf Schadenersatz bejaht, die Festlegung einer konkreten Summe jedoch abgelehnt, da deren Ermittlung zu aufwendig und langwierig wäre.

© dpa
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