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Gewalt gegen Prostituierte im Südwesten nimmt zu

Der Job als Sexarbeiterin ist gefährlich. Oftmals kommt es zu Übergriffen durch Freier. Die CDU verlangt ein weitgehendes Verbot der Prostitution.
Blaulicht
Ein Blaulicht auf einem Einsatzfahrzeug der Polizei. © Daniel Vogl/dpa/Symbolbild

Die Gewalt gegen weibliche Prostituierte hat im vergangenen Jahr zugenommen: 2023 wurden in Baden-Württemberg 194 Gewaltstraftaten registriert, bei denen mindestens ein Opfer Prostituierte war. In den vergangenen drei Jahren wurde keine Gewalttat gegen männliche Prostituierte registriert.

Die Anzahl der Straftaten gegen die Frauen stieg im Vergleich zum Vorjahr (155 Fälle) um 25,2 Prozent an und erreichte einen neuen Höchststand, wie aus einer in Stuttgart veröffentlichten Antwort des Sozialministeriums auf eine Landtagsanfrage der CDU-Fraktion hervorging. Zunächst hatten die «Badischen Neuesten Nachrichten» (Freitag) darüber berichtet.

Die meisten registrierten Straftaten sind demnach Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (156 Fälle). Bei mehr als einem Viertel der Taten (27,8 Prozent) handelt es sich um ein Körperverletzungsdelikt. Die meisten dieser Fälle ereigneten sich laut Bericht in Stuttgart (63), gefolgt von Heilbronn (26) und Karlsruhe (14). Die Zahlen kommen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik, heißt es in dem Zeitungsbericht weiter. Personen können mehrfach Opfer von Gewalttaten werden. Dann sind sie mehrfach erfasst. Die in der Statistik gesondert erfassten Delikte Menschenhandel und Zwangsprostitution bewegen sich jeweils auf einstelligem bis niedrigem zweistelligem Niveau.

Die CDU-Landtagsfraktion forderte einen «wirksamen Schutz von Frauen vor Menschenhandel und Zwangsprostitution». Der Fraktionsvorsitzende Manuel Hagel sagte: «Ich trete daher für ein grundsätzliches Verbot der Prostitution ein. Ausnahmen darf es nur im Einzelfall geben.» Und die CDU-Abgeordnete Isabell Huber sagte, die Zahlen zeigen deutlich: «Es reicht! Es muss sich jetzt etwas ändern. Frauen und Mädchen sind keine Ware. Sie müssen vor Menschenhandel und Zwangsprostitution geschützt werden.»

© dpa
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