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18-Jährige brutal ermordet?: Prozess nicht öffentlich

Eine junge Frau soll Ende vorigen Jahres in Pasewalk heimtückisch getötet worden sein. Gegen einen 20-Jährigen und eine 19-Jährige wird nun nicht öffentlich verhandelt. Details wurden dennoch bekannt.
Beginn Prozess gegen zwei Angeklagte wegen Mordes
Mit Fußfesseln sitzt eine der Angeklagten im Sitzungssaal des Landgerichtes. © Stefan Sauer/dpa

Die beiden Angeklagten mustern den Gerichtssaal Nummer 10, als sie im Landgericht Neubrandenburg mit Fußfesseln zu ihren Plätzen geführt werden. Als der 20-jährige Angeklagte am Dienstag Angaben zur Person machen soll, ist er kaum zu verstehen. Die 19 Jahre alte Angeklagte hat eine kleine Tierfigur neben sich auf dem Tisch stehen - offenbar als Talisman. Laut Staatsanwaltschaft sollen beide eine 18-Jährige brutal und heimtückisch getötet haben, mit der sie zusammen in einer Pasewalker Behinderteneinrichtung wohnten. Der mutmaßliche Tathergang macht fassungslos.

Beide hätten die Tötung zuvor besprochen, heißt es in der verlesenen Anklage. Nach dem Abendessen des 6. Dezembers hätten alle drei zusammen die Einrichtung verlassen - augenscheinlich wie mittwochs üblich, um einzukaufen. Die beiden Angeklagten hatten laut Staatsanwaltschaft ein Messer mit einer Klingenlänge von elf bis zwölf Zentimetern dabei sowie einen Stein in der Größe eines Handballs. Nachdem sie das Opfer zu einer Gartenanlage geführt haben, warf die Angeklagte der Ahnungslosen den Stein von hinten an den Kopf, so die Anklage.

Der 20-Jährige habe von der Angeklagten das Messer genommen und 70 Mal auf die Brustpartie der 18-Jährigen eingestochen. Danach habe auch die Angeklagte das Opfer mit dem Messer verletzt - unter anderem am Hals. Als sie noch röchelnde Atemgeräusche festgestellt hätten, sollen sie das Opfer noch minutenlang gewürgt haben, erst mit den Händen dann mit einem Schal. Nach dem Tod der 18-Jährigen sollen sie ihr auch noch Brandverletzungen zugefügt haben. Laut Staatsanwaltschaft zogen sie die junge Frau aus, um Spuren zu beseitigen und ließen sie im Schnee liegen. Tatwaffen und Kleidung sollen sie in Müllcontainern entsorgt haben. Am Folgetag ging der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft noch einmal zu der Leiche. Seit dem Abend des 6. Dezembers galt die 18-Jährige als vermisst, einen Tag später wurde sie gefunden.

Ein mögliches Motiv wurde nicht genannt. Das Vorhaben soll von der Angeklagten ausgegangen sein, die die Staatsanwaltschaft für voll schuldfähig hält. Der Angeklagte soll im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben. Ihm sei die Unrechtmäßigkeit der Tötung eines Menschen zwar bewusst gewesen, er habe sich wegen einer verminderten Intelligenz aber dem von der Angeklagten ausgehendem Vorhaben nicht entgegenstellen können.

Bereits vor Verlesung der Anklage informierte die Vorsitzende Richterin über den Ausschluss der Öffentlichkeit für die darauffolgende Verhandlung mit Ausnahme der Urteilsverkündung. Sie begründete den Ausschluss unter anderem damit, dass eine mögliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus Gegenstand der Verhandlung werden könne. Den Antrag hatte der Verteidiger des Angeklagten gestellt.

Nach Ende der Verhandlung sagte ein Gerichtssprecher, die beiden Angeklagten hätten sich zur Sache eingelassen. Details - etwa, ob es sich dabei um Geständnisse gehandelt habe - könne man nicht nennen. Außerdem seien Zeugen angehört worden, sodass der Prozess planmäßig fortgesetzt werde. Es sind noch drei weitere Verhandlungstermine angesetzt. Demnach könnte Mitte Mai ein Urteil ergehen.

© dpa ⁄ Christopher Hirsch, dpa
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