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Ministerin Drese für Widerspruchslösung bei Organspende

Mit Organspenden kann Leben verlängert werden. Doch scheitern Transplantationen häufig daran, dass Unfallopfer ihre Bereitschaft zur Spende nicht dokumentiert haben. Über eine Rechtsänderung wird seit langem debattiert.
Stefanie Drese
Stefanie Drese (SPD), Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern. © Stefan Sauer/dpa/Archivbild

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) hat sich besorgt über den rückläufigen Trend bei den Organspenden geäußert und für eine grundlegende Reform der rechtlichen Bestimmungen plädiert. «Der zweithäufigste Grund, warum Organspenden auch in MV derzeit nicht zustande kommen, ist ein unzureichend dokumentierter Wille der Verstorbenen. Das ist höchst bedauerlich, denn Umfragen zufolge stehen 84 Prozent der Menschen einer Organspende positiv gegenüber», erklärte Drese am Montag in Schwerin.

Sie zeigte sich überzeugt davon, dass mit der Einführung der sogenannten Widerspruchslösung mehr Menschen geholfen werden könne, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen seien. Deutschlandweit würden derzeit 8500 Menschen auf den Wartelisten stehen, darunter auch etwa 200 Patienten aus Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings habe es 2022 im Nordosten lediglich 72 Organspenden gegeben. Vor fünf Jahren seien durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation noch 119 Spenden im Land verzeichnet worden.

Laut Drese würde bei einer Widerspruchslösung in Deutschland automatisch jede Person als Organspender gelten, sofern zu Lebzeiten kein Widerspruch deutlich gemacht wurde. «Das heißt: Die Entscheidung bleibt nach wie vor jeder und jedem selbst überlassen. Sie ist aber, wenn keine Spende gewünscht ist, nachvollziehbar und bindend festgehalten», betonte Drese.

Das schaffe Klarheit für die eigenen Wünsche aber auch für die Angehörigen, die diese Entscheidung ansonsten unter schwierigsten Umständen treffen müssten. Ein neuerlicher Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung, wie sie schon in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien bestehe, sei deshalb sinnvoll, erklärte die Ministerin.

In Deutschland gilt bislang die Entscheidungslösung. Demnach ist eine Organentnahme bei Toten nur erlaubt, wenn der mögliche Spender oder die mögliche Spenderin zu Lebzeiten einwilligte oder nächste Angehörige zustimmten. «Jede und jeder kann aber auch jetzt schon seinen Willen mit einem Organspendeausweis deutlich bekunden - unabhängig davon, ob man sich für oder gegen eine Spende entscheidet», erklärte Drese.

© dpa
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