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Freispruch einer Mutter vom Mord an ihrem Sohn aufgehoben

Der Fall eines 1988 in Hanau ermordeten Kindes muss noch einmal aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof kassiert den Freispruch der Mutter ein.
BGH
Das Hinweisschild des Bundesgerichtshofs (BGH) Dienststelle Rintheimer Querallee 11. © Uli Deck/dpa

Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Ermordung ihres Sohnes im Jahr 1988 aufgehoben. Der BGH verwies den Fall am Mittwoch zur Neuverhandlung an das Landgericht Frankfurt zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hanau vom 4. Oktober 2022 eingelegt, mit dem die Strafkammer die Angeklagte vom Vorwurf des Mordes an ihrem vierjährigen Sohn im Jahr 1988 in Hanau freigesprochen hatte.

Das Landgericht Hanau war nach einem gut einjährigen Prozess zu dem Freispruch gekommen, da es sich nicht habe nachweisen lassen, dass die Mutter die Tat begangen habe. Der BGH hob diesen Freispruch nun «wegen sachlich-rechtlicher Fehler in der Beweisführung» auf. «Die Strafkammer hat ihre Annahme, es sei nicht erwiesen, dass es die Angeklagte war, die den Sack über dem Kopf des Kindes verschnürt habe, nicht rechtsfehlerfrei begründet», urteilte das höchste deutsche Gericht in Strafverfahren. So seien Ergebnisse einer Telekommunikationsüberwachung nicht hinreichend gewürdigt worden.

Der Junge soll am 17. August 1988 in einem über dem Kopf verschnürten Sack an seinem Erbrochenen erstickt sein. Die Staatsanwaltschaft hatte der Mutter vorgeworfen, ihren Sohn in den Sack gesteckt, diesen oben verschnürt und das Kind in die Obhut einer mutmaßlichen Sektenführerin gegeben zu haben. Diese habe nach dem Leben des Jungen getrachtet.

Die mutmaßliche Sektenführerin war im vergangenen Jahr in einem gesonderten Strafprozess wegen Mordes an dem Jungen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Verteidigung hat gegen das Urteil des Frankfurter Landgerichts Revision eingelegt.

© dpa
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