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Strafen nach Unfall mit TGV-Testzug im Elsass gefordert

Im Prozess um die Entgleisung eines TGV-Testzugs im Elsass mit elf Toten und 42 Verletzten hat die Anklage vor Gericht in Paris erhebliche Strafen für beteiligte Eisenbahner sowie die französische Staatsbahn SNCF gefordert. Für den im Führerstand des TGV für das Bestimmen des Bremspunktes verantwortlichen Eisenbahner forderte die Anklage am Montag zwei Jahre Haft auf Bewährung und für den Lokführer selber ein Jahr Haft auf Bewährung, berichteten der Sender France Info und die Zeitung «Les Dernières Nouvelles d'Alsace» aus dem Gerichtsaal. Die SNCF soll nach Willen der Anklage 400.000 Euro Strafe zahlen und zwei ihrer Tochtergesellschaften jeweils 300.000 und 225.000 Euro.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Die SNCF, zwei Tochtergesellschaften und drei Beschäftigte müssen sich in dem Prozess wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verantworten. Darunter befindet sich der Lokführer, der den Zug am 14.11.2015 am Ende der aus Paris kommenden Schnellfahrstrecke rund 20 Kilometer nördlich von Straßburg zu spät abbremste und mit überhöhtem Tempo in eine Kurve fuhr. Der mit Bahnpersonal, Technikern und Gästen besetzte Testzug entgleiste und stürzte bei Eckwersheim teils in den Rhein-Marne-Kanal. 

Damals ging es um die Vorbereitungen für die Inbetriebnahme des zweiten Abschnitts der Schnellfahrstrecke von Paris nach Straßburg. Am Unglückstag sollte der Zug bei der Testfahrt schneller als im späteren regulären Verkehr auf der Strecke unterwegs sein. Ein Sicherungssystem, das den Zug normalerweise vor der Kurve zwangsweise abgebremst hätte, war dazu außer Betrieb gesetzt worden. Die Eisenbahner schätzten den Punkt falsch ein, ab dem sie den Zug abbremsen mussten. Statt mit erlaubtem Tempo 176 erreichte der Zug die Kurve mit 265 Kilometern pro Stunde. Ein Urteil in dem Prozess mit 89 Nebenklägern wird ab Donnerstag erwartet. 

© dpa
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