Ein vom Bundestag beschlossenes zustimmungspflichtiges Gesetz verfehlte am Freitag in der Länderkammer die erforderliche Mehrheit. Es sah Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht vor, die Städten und Gemeinden mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen geben sollten.
Das Gesetz sah vor, dass grundsätzlich neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden sollen. Da das Gesetz keine Mehrheit bekam, setzte der Bundesrat eine darauf basierende Novelle der Straßenverkehrsordnung von der Tagesordnung ab.
Vorgesehen war darin zum Beispiel, dass Behörden vor Ort etwa auch «Sonderfahrspuren» zur Erprobung klimafreundlicher Mobilität einrichten können - etwa für E-Autos, Wasserstoff-Fahrzeuge oder Wagen, in denen mehrere Insassen sitzen. Mehr Flexibilität sollte es auch bei Bewohnerparkzonen, Busspuren oder Radwegen geben. Tempo 30 sollte leichter anzuordnen sein, etwa auf Straßenabschnitten an Spielplätzen und Schulwegen sowie in Lücken zwischen zwei Tempo-30-Zonen, damit der Verkehr leichter fließt.