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Hauptangeklagter akzeptiert Haft nach Böllerwurf nicht

Ein Böller hatte das fast voll besetzte Augsburger Fußballstadion erschüttert, etliche Menschen wurden verletzt. Dafür soll ein 28-Jähriger drei Jahre ins Gefängnis. Das will er nicht hinnehmen.
Hauptangeklagter
Ein 28-Jähriger soll nach einem Böllerwurf mit Verletzten drei Jahre ins Gefängnis. Das will er nicht hinnehmen. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Nach der Verurteilung zu drei Jahren Gefängnis wegen eines Böllerwurfs mit einem Dutzend Verletzten beim Bundesligaspiel Augsburg-Hoffenheim hat der Hauptangeklagte Rechtsmittel eingelegt. Nach Angaben des Landgerichts Augsburg hat der 28-Jährige Revision beim Bundesgerichtshof beantragt. Drei Bekannte des Mannes, die wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafen verurteilt worden sind, haben hingegen das Urteil akzeptiert.

Der Böllerwerfer und seine Helfer waren in der vergangenen Woche verurteilt worden, weil die vier Hoffenheim-Fans für die Explosion eines in Deutschland nicht zugelassenen Böllers mit großer Sprengkraft in der Augsburger Fußball-Arena verantwortlich waren. Das Spiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG 1899 Hoffenheim (1:1) war am 11. November 2023 deswegen mehrere Minuten unterbrochen worden. Laut Urteil waren zwölf Menschen, darunter mehrere Kinder, verletzt worden, hauptsächlich erlitten sie Hörschäden.

Der 28-Jährige hatte zugegeben, den Böller angezündet und geworfen zu haben. Er hatte sich auch bei den Verletzten entschuldigt. Sein Verteidiger hatte eine zweijährige Haftstrafe beantragt, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Das Gericht hielt wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährlicher Körperverletzung allerdings eine Gefängnisstrafe für angemessen, der Böllerwerfer sitzt seit der Tat auch in Untersuchungshaft.

Der Vorsitzende Richter betonte, dass der Angeklagte durch eine massive Sprengstoffexplosion 26 000 Menschen im Augsburger Stadion in Terrorangst versetzt habe. Auch ein Polizeibeamter, der seit vielen Jahren Hoffenheim-Spiele begleitet, hatte als Zeuge vor Gericht erklärt, dass er wegen der ungewöhnlich lauten Explosion zunächst an einen Terroranschlag gedacht habe.

© dpa
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