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Verkehrsverwaltung: Akteneinsicht zum Radwegestopp gewähren

Die Deutsche Umwelthilfe wollte sich Akten zum Radwegebau genauer ansehen. Die Verkehrsverwaltung lehnte ab. Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden.
Fahrradfahrer in der Stadt
Ein Fahrradfahrer mit Helm fährt über einen Radweg an der Straße. © Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Die Berliner Verkehrsverwaltung muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Einsicht in Akten zum Radwegestopp geben. Das entschied die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts nach einer mündlichen Verhandlung am Montag, bei der das Urteil gleich anschließend verkündet wurde, wie eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage erläuterte.

Gericht gibt Umwelthilfe recht

Die Umweltschutzorganisation hatte sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen und verlangt, die Anordnung für den Radweg in der Stubenrauchstraße in Neukölln einsehen zu dürfen, die noch aus der Zeit des rot-grün-roten Vorgängersenats stammte. Die jetzige Senatsverwaltung unter CDU-Führung lehnte das ab. «Das Gericht hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und gesagt, dass Akteneinsicht gewährt werden muss», so die Sprecherin.

Der betreffende Radweg gehört nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe zu drei Projekten, die auch nach der weitgehenden Aufhebung des von der früheren Verkehrssenatorin Manja Schreiner im Frühsommer 2023 verhängten Radwegestopps weiter ausgesetzt bleiben. Die wegen Plagiatsvorwürfen im Zusammenhang mit ihrer Doktorarbeit kürzlich zurückgetretene CDU-Politikerin hatte damals für Schlagzeilen und viel Kritik aus Opposition und Umweltverbänden gesorgt, als sie insgesamt 19 Radwegeprojekte zunächst auf den Prüfstand gestellt hatte.

Umwelthilfe wirft Senatsverwaltung Rechtsbruch vor

«Mit unserer erfolgreichen Klage und dem heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts ist es amtlich: Die Senatsverwaltung schreckt auch vor Rechtsbrüchen nicht zurück, um ihre ideologische Anti-Fahrrad-Politik durchzudrücken», kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch das Urteil.

Durch die Akteneinsicht sei es jetzt möglich zu prüfen, welche Gründe es geben solle, um einen bereits verkehrsrechtlich angeordneten Radweg zu stoppen. «Wir erwarten von der designierten Verkehrssenatorin Ute Bonde, den rückwärtsgewandten Kurs ihrer Vorgängerin umzukehren und endlich grünes Licht für die Verkehrswende zu geben», forderte Resch.

© dpa
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