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Mord an Baby: Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre Haft

Eine junge Frau wird schwanger - doch das Kind will sie nicht aufzuziehen. Nach der Geburt ertränkt sie das Baby in der Toilette. Nun geht der Prozess gegen sie auf die Zielgerade.
Mordprozess gegen 20-Jährige
Die Angeklagte sitzt in einem Saal des Landgerichts München I. © Sven Hoppe/dpa/Archivbild

Im Prozess um einen in einer Toilettenschüssel ertränkten Säugling fordert die Staatsanwaltschaft München I eine Verurteilung wegen Mordes. Der Staatsanwalt sprach sich in seinem Plädoyer am Montag vor dem Landgericht München I für eine Jugendstrafe von sieben Jahren für die angeklagte Mutter des Babys aus. Die zur Tatzeit 19-Jährige aus Garching bei München hatte zu Beginn des Prozesses zugegeben, den kleinen Jungen im Mai 2023 direkt nach der Geburt getötet zu haben. Sie übernehme «die volle Verantwortung», ließ sie über ihre Anwältin mitteilen.

Laut Staatsanwaltschaft fürchtete die Koch-Auszubildende in erster Linie Folgen für ihre Karriere in der Gastronomie, die sie mit einem Leben als Mutter für unvereinbar hielt. Die heute 20-Jährige gab dagegen ein ganz anderes Motiv an: Angst vor ihrer sehr christlich geprägten Familie, in deren Weltbild ein uneheliches Kind nicht gepasst hätte.

Der Vater der Angeklagten engagiere sich als Abtreibungsgegner. Ein nicht eheliches Kind hätte demnach «den gewünschten Anschein der perfekten Familie zerstört». Sie habe befürchtet, «verstoßen» zu werden und niemanden außer den Kindsvater in die Schwangerschaft eingeweiht.

Auch sie selbst habe sich bis wenige Monate vor der Geburt nicht eingestehen wollen, dass sie ein Kind erwartet. Zu einem Arzt sei sie nie gegangen. Die Geburt habe sie «völlig überfordert und hilflos» gemacht, sie habe «unfassbare Angst» durchlitten. Das Kind habe sie über der Toilette geboren und dann mehrmals die Spülung betätigt. Im Krankenhaus habe sie dem toten Jungen sogar noch einen Namen gegeben, August sollte er heißen, nach seinem Großvater.

Die Verteidigung der jungen Frau forderte am Montag vor dem Landgericht München I eine Jugendstrafe von zwei Jahren wegen Totschlags, die dann zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Das Urteil soll an diesem Mittwoch verkündet werden.

© dpa
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