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War es Nötigung? Freispruch für Klimaaktivisten aufgehoben

Wie sehr darf Protest von Klimaschützern stören, wann sind Straßenblockaden als Nötigung strafbar? Das OLG in Karlsruhe hatte erstmals mit dieser Frage zu tun. Eine Antwort gibt es zunächst nicht.
Prozess zu einem Straßenblockaden-Fall
Annette Beese, Vorsitzende Richterin beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, eröffnet den Prozess. © Uli Deck/dpa

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat am Dienstag einen Freispruch wegen Nötigung im Falle einer Straßenblockade durch einen Klimaaktivisten aufgehoben. Das Urteil des Amtsgerichtes Freiburg, das einen 32 Jahre alten Klimaaktivisten von diesem Vorwurf freigesprochen hatte, sei lückenhaft. Eine grundsätzliche Entscheidung könne auf dieser Grundlage nicht getroffen werden, so die Vorsitzende Richterin. Der 32-Jährige hatte sich im vorliegenden Fall im Jahr 2022 mit seinen Mitstreitern an drei verschiedenen Tagen auf die Straße gesetzt und den Verkehr behindert. Das Gericht verwies den Fall zurück an eine andere Kammer in Freiburg. Sie muss nun nochmals genau beleuchten, wie lange die Blockaden tatsächlich dauerten und ob die betroffenen Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit hatten, die Blockade zu umfahren. Von diesen Feststellungen hängt unter anderem ab, ob es sich um eine im juristischen Sinne «verwerfliche» und somit strafbare Nötigung handelte.

Der OLG-Senat wies zudem darauf hin, dass der Angeklagte seinerzeit nicht allein auf den Klimawandel und eine notwendige Verkehrswende hatte hinweisen wollen, sondern vor allem auf das Problem der Lebensmittelverschwendung. Die Autofahrer hätten mit Lebensmittelverschwendung aber nichts zu tun, sondern seien als Leidtragende der Blockade nur deshalb ausgewählt worden, um mediale Aufmerksamkeit zu erzielen. Die Versammlungsfreiheit der Aktivisten und die Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit der Verkehrsteilnehmer seien außerdem miteinander im Widerspruch stehende Interessen gewesen. Das Amtsgericht habe dies nicht hinreichend abgewogen.

Die Klimaschützer, die sich vor dem Gerichtsgebäude schon vor der Verhandlung für eine Mahnwache eingefunden hatten, nahmen die Entscheidung des OLG zurückhaltend auf. Es sei auch als Chance zu betrachten, dass das Amtsgericht nun neue Feststellungen treffen müsse zum Tatbestand der Nötigung. Die Aktivisten hatten mit Plakaten wie «Protest muss stören dürfen» und «Klimaschutz ist nicht verwerflich» auf ihr Anliegen aufmerksam gemacht. In seinem etwa 30 Minuten dauernden letzten Wort hob auch der Angeklagte nochmals ausführlich die Gefahren durch den Klimawandel hervor.

Laut Amtsgericht waren die Aktionen als solche nicht verwerflich und damit nicht strafbar gewesen. Dies wäre erst dann der Fall gewesen, wenn der Angeklagte beispielsweise andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hätte. Gegen diese rechtliche Bewertung hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

In Baden-Württemberg beschäftigte sich zum ersten Mal ein Oberlandesgericht mit einem solchen Fall. Bundesweit hatten andere hohe Gerichte einzelner Bundesländer solche Blockaden bereits als Nötigung gewertet: So hatte das Kammergericht Berlin vor einer Woche eine Verurteilung eines Mannes wegen Nötigung nach einer Straßenblockade bestätigt. In einem ähnlichen Fall hatte im vergangenen Jahr auch das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden und einen Heranwachsenden nach einer Straßenblockade wegen Nötigung verurteilt.

Im Südwesten sind bisher mehrfach Klimaaktivisten von unteren Instanzen deswegen verurteilt worden. So entschied das Amtsgericht Heilbronn im März und April vergangenen Jahres, dass drei Aktivisten für mehrere Monate ohne Bewährung ins Gefängnis müssen - gegen weitere waren Geldstrafen verhängt worden. Auch das Amtsgericht Stuttgart hatte im Jahr davor Klimaschützer der «Letzten Generation» zu Geldstrafen wegen Nötigung verurteilt.

© dpa
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