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2300 bei Islamisten-Demo: strenge Auflagen, keine Verstöße

Die islamistische Gruppe Muslim Interaktiv demonstriert erneut in Hamburg - unter strengen Auflagen. Die Kundgebung verläuft ohne Zwischenfälle. Die Polizei stellt keine Verstöße fest.
Islamisten-Demo in Hamburg
Demonstranten halten Schilder auf einer Kundgebung des islamistischen Netzwerks Muslim Interaktiv im Hamburger Stadtteil St. Georg in die Höhe. © Gregor Fischer/dpa

Zwei Wochen nach der umstrittenen Kundgebung der islamistischen Gruppierung Muslim Interaktiv in Hamburg ist eine weitere Demonstration des Netzwerkes ohne größere Zwischenfälle verlaufen. «Nach jetzigem Kenntnisstand wurden durch die Einsatzkräfte keine strafrechtlich relevanten Verstöße festgestellt», sagte ein Polizeisprecher am Sonntag in Hamburg der Deutschen Presse-Agentur. Nach Angaben der Polizei waren am Samstagnachmittag rund 2300 Menschen einem erneuten Aufruf der extremistischen Gruppierung gefolgt.

Unter strengen Auflagen und großer Polizeipräsenz versammelten sie sich zu einer Kundgebung auf dem Kreuzweg im Stadtteil St. Georg. Bereits am 27. April hatte die Gruppierung zu einer Kundgebung in Hamburg aufgerufen, bei der in Redebeiträgen und auf Schildern ein Kalifat als Lösung gesellschaftlicher Probleme gefordert wurde. Der Aufmarsch hatte bundesweit Empörung ausgelöst.

Anders als vom Anmelder gewünscht durfte die Versammlung am Samstag nur als stationäre Kundgebung stattfinden, ein Demozug wurde nicht erlaubt. Die Teilnehmer waren nach Beobachtungen einer dpa-Reporterin fast ausschließlich Männer. Die Versammlungsbehörde hatte als eine von neun Auflagen vorgegeben, dass es keine Geschlechtertrennung geben dürfe. Die Auflagen wurden zu Beginn, wie von der Behörde vorgegeben, auf Deutsch und Arabisch vorgelesen.

Die Demonstranten begannen die Versammlung mit dem Tenor «Gegen Zensur und Meinungsdiktat» mit einer gemeinsamen Schweigeminute. Auf Schildern waren die Worte «zensiert», «censored» und «banned» zu lesen. Auf X hatte die Gruppe angekündigt, die Demo richte sich gegen die «Zensur» ihrer islamischen Werte durch Politik und Medien. Einige Demonstranten schwenkten einfarbige schwarze und weiße Fahnen ohne Aufschrift.

Wie schon bei der Demonstration Ende April durfte nicht zu Hass und Gewalt aufgerufen und das Existenzrecht Israels nicht geleugnet werden. Auch das Beschädigen oder Verbrennen israelischer Flaggen wurde untersagt. Eine Reaktion auf die vergangene Kundgebung war das Verbot, ein Kalifat in Deutschland in Wort, Bild oder Schrift zu fordern.

In seiner Rede betonte der Anmelder am Samstag erneut, das Kalifat sei eine politische Lösung für den Nahen Osten. Zudem kündigte er an, die Gruppe werde sich weiter politisch äußern. «Wir von Muslim Interaktiv werden weiter auf unser Recht bestehen», sagte er.

Am Rande der Versammlung hatte die Polizei unter anderem Wasserwerfer positioniert. In der Nähe versammelten sich zudem einige Gegendemonstranten. Sie hielten Israel- und Regenbogenfahnen in die Höhe. Auf Schildern war unter anderem zu lesen: «Kein Gott, kein Staat, kein Kalifat». Die Gegendemonstration mit einer niedrigen zweistelligen Teilnehmerzahl wurde von einer Kette aus Polizistinnen und Polizisten gesichert.

Muslim Interaktiv wird nach Angaben des Hamburger Verfassungsschutzes seit vier Jahren beobachtet. Der Verfassungsschutz hat nach eigenen Angaben schon in der Vergangenheit vor der Teilnahme an Veranstaltungen der Gruppe gewarnt. «Wer jetzt zu diesen Versammlungen geht, macht sich mit Islamisten gemein», hatte der Leiter des Hamburger Verfassungsschutzes, Torsten Voß, vor der erneuten Demonstration betont. Der Anmelder der Demonstration soll der Gruppe laut Informationen des Verfassungsschutzes nahestehen.

Die rechtlichen Möglichkeiten von Behörden im Umgang mit Sympathisanten eines islamistischen Kalifats in Deutschland sind nach Darstellung von Bundesjustizminister Marco Buschmann begrenzt. «Reine Sympathiebekundung für ein Kalifat ist etwas, was ich für politisch absurd und abwegig halte», sagte der FDP-Politiker am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. Das Bundesverfassungsgericht habe aber sinngemäß festgestellt: Solange eine absurde Meinung, auch eine, die dem Grundgesetz widerspricht, einfach nur geäußert werde, ohne dass Anstalten unternommen würden, die Ordnung des Grundgesetzes dann auch zu beseitigen oder andere Rechtsgüter zu verletzen, müsse dies als Teil des geistigen Meinungskampfes ertragen werden.

Anders wäre es, wenn eine Terrorgruppe oder eine extremistische Vereinigung einen Satz wie «Das Kalifat ist die Lösung» zu ihrer Losung machen würde. «Wir würden eine solche Organisation dann bei Vorliegen der entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen verbieten beziehungsweise gegen sie vorgehen», sagte der FDP-Politiker. Dies würde dann auch ihre Symbole betreffen - «das ist aber heute nicht oder noch nicht der Fall».

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte, dass die Sicherheitsbehörden die islamistische Szene in Deutschland fest im Visier hätten. «Wir setzen alle Instrumente ein: von der nachrichtendienstlichen Beobachtung bis hin zu intensiven Ermittlungen», sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Die Behörden hätten allein in den letzten Monaten mehrfach frühzeitig zugeschlagen, um Anschlagspläne zu verhindern.

© dpa ⁄ Rabea Gruber, dpa
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