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Lange Haftstrafen für rechtsextreme Drogendealer

Wegen ihrer Drogengeschäfte müssen zwei Männer für lange Zeit hinter Gitter. Ihre rechte Gesinnung spielte bei dem Richterspruch keine Rolle.
Landgericht Gera
Das Landgericht Gera. © Bodo Schackow/dpa

Wegen Drogenhandels im großen Stil sind zwei Männer vom Landgericht Gera zu Haftstrafen von neun und zwölf Jahren verurteilt worden. Die Richter sahen es am Freitag als erwiesen an, dass die Angeklagten im Alter von 35 und 40 Jahren mit großen Mengen an Drogen wie Crystal und Kokain gedealt hatten. Die hohen Haftstrafen wurden mit dem großen Suchtpotenzial der Drogen begründet. Ein bandenmäßiges Handeln konnte ihnen jedoch nicht nachgewiesen werden. Das Urteil ist laut einem Gerichtssprecher noch nicht rechtskräftig.

Der Urteilsspruch blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Freiheitsstrafen von zwölf und 14 Jahren für die beiden Männer gefordert hatte. Die Verteidigung hatte Freisprüche verlangt. Die Verurteilten hatten ihre Geschäfte über verschlüsselte Kryptodienste abgewickelt. Dass die beiden Männer Mitglieder der inzwischen zerschlagenen rechtsextremen Bruderschaft «Turonen» waren, hatte auf das Urteil keinen Einfluss.

Bereits im vergangenen September hatte das Landgericht Erfurt acht Mitglieder der rechtsextremen «Bruderschaft Thüringen» wegen ihrer Drogengeschäfte zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem ersten «Turonen»-Verfahren Revision eingelegt. Das Gericht hatte damals keine kriminelle Vereinigung der rechtsextremen Rockerbande erkannt.

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Madeleine Henfling, wertete das Geraer Urteil als ein wichtiges Signal. Auch wenn es hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft bleibe, so seien die beiden Männer doch zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt worden.

Die «Turonen» müssten auch im Kontext der Organisation von international besuchten Rechtsrockkonzerten in Thüringen gesehen werden, erklärte Henfling. «Es ist bedauerlich, dass dieser rechte Hintergrund der «Bruderschaft Thüringen», der auch für die Durchführung des Betäubungsmittelhandelns relevant ist, in beiden Prozessen nicht ausreichend berücksichtigt wurde.»

© dpa
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