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Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau vor Augen des Sohnes

Die Tat in der Öffentlichkeit vor den Augen des Sohnes auf einem Gehweg in Heide hat für Aufsehen gesorgt. Jetzt muss der Ehemann der getöteten Frau lange in Haft. Das Landgericht entscheidet auf Mord.
Prozess wegen Vergewaltigung und Mord
Der Angeklagte (M) wird zu Beginn des Prozesses wegen Vergewaltigung und Mord von Justizbeamten in den Gerichtssaal des Landgerichts Itzehoe im China Logistic Center gebracht. © Marcus Brandt/dpa

Das Landgericht Itzehoe hat einen 55 Jahre alten Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau und Vergewaltigung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der 13-jährige gemeinsame Sohn hatte den tödlichen Schuss am 31. Oktober 2022 auf einem Bürgersteig in Heide mit ansehen müssen. Zuvor hatte der Mann seine 37 Jahre alte Frau in der gemeinsamen Wohnung in Chemnitz vergewaltigt. Der Vorsitzende Richter Johann Lohmann sagte, die Kammer sei zweifelsfrei vor der Mordabsicht des Angeklagten überzeugt.

Die Kammer folgte mit dem Urteil in dem rund zehn Monate dauernden Prozess der Strafforderung der Staatsanwaltschaft und stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Verteidiger Hermann Frank hatte dagegen auf fahrlässige Tötung plädiert und ein Strafmaß von vier Jahren und acht Monaten gefordert. Die Vergewaltigung hatte der 55-Jährige im Verlauf der Verhandlung zugegeben.

Die 37-Jährige war mit ihrem 13-jährigen Sohn auf einem Fußweg unterwegs, als ihr in Chemnitz lebender Ehemann, ein Restaurantbesitzer, aus einem Auto ausstieg. In der Folge fiel ein Schuss aus nächster Nähe, der die Frau tödlich traf. Die 37-Jährige war nach der Vergewaltigung mit dem Jungen aus der gemeinsamen Wohnung in ein Frauenhaus in Heide geflüchtet. Nach dem Schuss ließ sich der Angeklagte von einem Bekannten zur Polizei fahren und stellte sich.

Verteidiger Frank hatte das Gericht mit seiner Version des Ablaufes nicht überzeugen können. Demnach habe sein Mandant den Schuss, der die Frau in den Mund traf, nicht mit Absicht abgefeuert. Der Angeklagte habe das Magazin der Pistole noch im Auto in eine Sporttasche fallen lassen. «Der Angeklagte war überzeugt, dass die Waffe entladen war», sagte der Verteidiger.

Beim Zusammentreffen auf dem Bürgersteig habe die Frau ihren Oberkörper vorgebeugt, einen Arm vorgestreckt und gegen die Waffe geschlagen. Dabei habe der Mann unbeabsichtigt den Auslöser gezogen. Ziel der Wut des Angeklagten sei auch nicht die Frau gewesen, sondern ein vermeintlicher Nebenbuhler. Wenn er die Frau hätte töten wollen, hätte er in den Tagen zuvor die Gelegenheit gehabt, das außerhalb der Öffentlichkeit zu tun.

Der Vorsitzende Richter wies diese Version zurück. «Die Behauptung einer versehentlichen Schussabgabe entbehrt jeglicher Plausibilität.» Warum sei der Mann angesichts seiner blutend am Boden liegenden Frau ungerührt wieder ins Auto gestiegen und habe sich zur Polizei fahren lassen, fragte Lohmann. Dem Polizisten auf der Wache habe er gesagt, er habe seine Frau erschossen und sie allein sei an allem Schuld. Der Angeklagte, der der Urteilsbegründung konzentriert zuhörte, habe seine Version des Geschehens mehrfach dem Stand der Beweise angepasst.

Die Beweisaufnahme anhand von Chatverläufen habe klar ergeben, dass sich der Ehemann schon früh mit der Absicht beschäftigte, seine Frau zu töten. Er habe ihr damit auch mehrfach gedroht. Die Ehe sei von Konflikten, Gewalt und Alkohol geprägt gewesen. Nach der Vergewaltigung habe die Frau schließlich entschieden, ihren Mann zu verlassen. Nachdem er sie im Frauenhaus in Chemnitz aufgespürt habe, sei sie ins Frauenhaus nach Singen gegangen. Auch dorthin sei der Mann ihr gefolgt. Im Frauenhaus in Heide habe sie sich schließlich sicher gefühlt, weil sie ihren Laptop und ihr Handy in Singen zurückgelassen habe, sagte Lohmann. Der Ehemann habe aber den Chat seiner Frau mit Freundinnen über eine von ihr genutzte SIM-Karte seiner Firma weiter verfolgen können und sie so in Heide aufgespürt. Weil sie das nicht gewusst habe, habe sie offen mit den Freundinnen über ihren Aufenthaltsort kommuniziert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa ⁄ Sönke Möhl
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