Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Versicherer kann BU-Zahlung nicht einfach einstellen

Will Ihr Berufsunfähigkeitsversicherer Ihnen die Zahlung einstellen, braucht er dafür gute Gründe. Die Aufnahme einer Teilzeittätigkeit ist keiner davon.
Ein Mann im Rollstuhl arbeitet an Laptop im Büro
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor finanziellen Folgen bei Arbeitsunfähigkeit. Ein Urteil des Kammergerichts Berlin bestätigt, dass Teilzeitbeschäftigung den Anspruch auf Versicherungsleistung nicht beeinträchtigt. © Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll Beschäftigte vor den finanziellen Folgen schützen, wenn diese ihren angestammten Beruf nicht mehr ausüben können. Wer trotz Berufsunfähigkeit eine Teilzeitbeschäftigung in einer anderen Tätigkeit aufnimmt, verliert seinen Anspruch auf die Zahlung der Versicherungsleistung nicht. Auf ein entsprechendes Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 6 U 32/22) verweist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

In dem konkreten Fall arbeitete der Versicherungsnehmer zuvor in Vollzeit als kaufmännischer Angestellter. Aufgrund einer Rückenoperation und einer daraus resultierenden Querschnittslähmung wurde der Mann berufsunfähig. Er arbeitete in der Folge nur noch 15 Stunden pro Woche als Steuerfachgehilfe und büßte damit gegenüber seinem vorherigen Job mehr als 20 Prozent seines Gehalts ein. Dem Versicherer reichte die Teilzeittätigkeit des Mannes aber als Begründung aus, um die Zahlung der Leistungen einzustellen.

Einfach die Zahlung einstellen, geht nicht

Der Mann klagte dagegen - und bekam Recht. Nach Ansicht des Gerichts sei die Teilzeittätigkeit mit der früheren Vollzeittätigkeit des Klägers weder vergleichbar noch zumutbar. Für die Beurteilung der Zumutbarkeit sind das bisherige Einkommen und die soziale Stellung des Versicherten maßgeblich. Insbesondere die Teilzeittätigkeit sei in der sozialen Wertschätzung nicht mit einer Vollzeittätigkeit gleichzusetzen.

In dem Urteil sieht die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des DAV eine Bestätigung des Schutzes der Versicherten. Sie rät Betroffenen, sich bei ungerechtfertigten Leistungskürzungen eines Versicherers zu wehren.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Pinsel
Kultur
Gestohlenes Bacon-Gemälde nach neun Jahren gefunden
Szene aus «Maxton Hall»
Tv & kino
«Maxton Hall» und Co: Warum Teenie-Serien so trenden
Feuer und Flamme Staffel 9: Das erwartet Dich in den neuen Folgen
Tv & kino
Feuer und Flamme Staffel 9: Das erwartet Dich in den neuen Folgen
GPT-4o von OpenAI: Das musst Du zum neuen KI-Modell wissen
Das beste netz deutschlands
GPT-4o von OpenAI: Das musst Du zum neuen KI-Modell wissen
Galaxy Buds verbinden sich nicht? Das kannst Du jetzt tun
Das beste netz deutschlands
Galaxy Buds verbinden sich nicht? Das kannst Du jetzt tun
Pixel 8a vs. Galaxy A35 5G: Das unterscheidet die Mittelklasse-Handys
Handy ratgeber & tests
Pixel 8a vs. Galaxy A35 5G: Das unterscheidet die Mittelklasse-Handys
Tennis French Open - Training
Sport news
Erstrunden-Knaller in Paris: Zverev trifft auf Nadal
Eine Frau mit einem Kind beim Essen
Familie
Wie bringe ich Kindern Tischmanieren bei?