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Farbattacke auf Brandenburger Tor: Prozess gegen Aktivisten

Farbattacken der Letzten Generation auf das Brandenburger Tor haben Empörung ausgelöst. Berlin fordert das Geld für die Reinigungskosten zurück. Zunächst steht aber ein Strafprozess an.
Nach Farbanschlag auf das Brandenburger Tor
Reinigungsarbeiten nach einem Farbanschlag auf das Brandenburger Tor. © Britta Pedersen/dpa

Rund sechs Monate nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor kommen erste Klimaaktivisten vor Gericht. Kommende Woche Dienstag (26. März) beginnt der Prozess gegen zwei junge Erwachsene vor dem Amtsgericht Tiergarten, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Den Angeklagten im Alter von 20 und 21 Jahren wird gemeinschädliche Sachbeschädigung vorgeworfen. Sie sollen mit zwölf weiteren Mitgliedern der Klimagruppe Letzte Generation am 17. September 2023 an der Aktion beteiligt gewesen sein. Laut Anklage sind nach der Farbattacke zunächst etwa 55.000 Euro Reinigungskosten entstanden. Der geschätzte Gesamtschaden soll bei 115.000 Euro liegen.

Bislang ist für den Prozess vor einem Jugendrichter ein Verhandlungstag geplant, sodass das Urteil am selben Tag gesprochen werden könnte. Nach Gerichtsangaben sind sieben Zeugen geladen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben insgesamt 14 Verfahren gegen mutmaßliche Beteiligte der Farbattacke eingeleitet, bei der das symbolträchtige Wahrzeichen mit orangegelber Farbe besprüht worden war. Gegen alle sei Anklage erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft wirft den Klimademonstranten gemeinschädliche Sachbeschädigung vor, einigen zudem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Im November 2023 hatte es einen weiteren Farbangriff auf das Wahrzeichen gegeben. In dem Fall ermittelt die Behörde nach Angaben eines Sprechers gegen zwei mutmaßliche Beteiligte.

Die Reinigungsarbeiten an dem Tor waren aufwendig, sie wurden erst Anfang Dezember 2023 beendet. Das Land Berlin fordert nach Angaben der Senatsverwaltung für Finanzen in einer Zivilklage rund 142.000 Euro von den Klimaaktivisten. Wann das Landgericht Berlin in dieser Sache verhandelt, ist noch unklar.

© dpa
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