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Ex-IS-Deutschland-Chef scheitert mit Antrag gegen Ausweisung

Der ehemalige Deutschland-Chef der Terrormiliz Islamischer Staat, Abu Walaa, ist mit einem Eilantrag gegen seine Abschiebung weitgehend gescheitert. Die nationale Sicherheit rechtfertige seine Ausweisung, teilte das Verwaltungsgericht in Düsseldorf am Montag mit. Abu Walaa war vom Oberlandesgericht Celle rechtskräftig zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
IS-Terrorprozess in Celle
Abu Walaa, mutmaßlicher Anführer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Deutschland, steht im Oberlandesgericht hinter einer Glasscheibe. © Julian Stratenschulte/dpa Pool/dpa/Archivbild

Seine Ausweisung sei ebenso rechtmäßig wie seine Verpflichtung, sich nach Haftentlassung ausschließlich in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden, befand nun das Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Dass die Ausländerbehörde ihm verbot, Telefone und sonstige elektronische Kommunikationsmittel zu benutzen, sei auch nicht zu beanstanden.

Seiner Abschiebung in den Irak und ein lebenslanges Verbot der Wiedereinreise stünden derzeit zwar noch mehrere Hinderungsgründe entgegen. Dennoch sei die Abschiebungsandrohung des Kreises Viersen rechtmäßig. Die von ihm ausgehende gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit wiege so schwer, dass auch die Belange seiner sieben Kinder der Ausweisung nicht entgegenstünden.

Der Abschiebung des Antragstellers in den Irak stehe derzeit noch entgegen, dass die Staatsanwaltschaft sich noch nicht damit einverstanden erklärt habe, die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren auszusetzen. Regulär müsste er noch bis 2027 hinter Gittern sitzen.

Abu Walaa habe einen weiteren Asylantrag gestellt, weil er im Irak die Todesstrafe befürchte. Deswegen soll eine diplomatische Zusicherung des Iraks eingeholt werden, die die Vollstreckung der Todesstrafe ausschließt. Das Gericht gestand dem Mann lediglich die aufschiebende Wirkung seiner Klage bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren zu (Az.: 27 L 2717/23).

Der Strafprozess gegen den irakischen Hassprediger und drei weitere Männer hatte dreieinhalb Jahre gedauert. Nach Überzeugung der OLG-Richter hatten sie junge Menschen vor allem im Ruhrgebiet und in Niedersachsen radikalisiert und für den Islamischen Staat nach Syrien und in den Irak in den Kampf geschickt. Im Prozess ging es unter anderem um das Schicksal von Zwillingsbrüdern aus Castrop-Rauxel, die als Selbstmordattentäter rund 150 irakische Soldaten mit in den Tod gerissen hatten.

Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim. Ein Deutsch-Serbe, der im gleichen Verfahren acht Jahre Haft erhielt, hatte seine Wohnung in Dortmund als Gebetszentrum genutzt und dort auch zeitweise den späteren Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri beherbergt. Die Männer waren im November 2016 festgenommen worden.

© dpa
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