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Mann betäubt und ausgeraubt: Drei Jahre Haft für 25-Jährige

Mit K.-o.-Tropfen im Kaffee wird ein Mann in seiner Berliner Wohnung außer Gefecht gesetzt. Die junge Frau, die er eingeladen hat, durchsucht Schränke und verschwindet mit Bargeld, Goldmünzen, Handys.
Gericht
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Weil sie einen Mann mit sogenannten K.-o.-Tropfen betäubt und dann beraubt hatte, ist eine 25-Jährige zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die geständige Frau am Mittwoch des schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Bei der Tat in der Wohnung eines 56-Jährigen in Berlin-Prenzlauer Berg sei die Angeklagte mit krimineller Energie vorgegangen, sagte die Vorsitzende Richterin. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 2000 Euro an.

Der 56-Jährige hatte die junge Frau im Dezember 2020 eingeladen. In einem unbemerkten Moment habe sie ihm ein Schlafmittel in den Kaffee geschüttet, um ihn in eine Ohnmacht zu versetzen, so die Anklage. Als der Mann bewusstlos war, habe sie in der Wohnung nach Wertgegenständen gesucht. Mit etwa 250 Euro Bargeld, Goldmünzen im Wert von 1000 Euro, zwei Handys, diversen Karten und Ausweisen sowie einem Koffer sei sie geflohen. Der Mann sei erst am nächsten Morgen unter einer noch immer starken Benommenheit zu sich gekommen.

Die 25-Jährige wurde im Dezember 2023 in Rumänien festgenommen und dann nach Deutschland überstellt. Die dreifache Mutter sagte im Prozess, sie bereue die Tat zutiefst. «Eine Person aus meiner Familie hat gesagt, ich soll es machen.» Diese Person habe sie mit dem 56-Jährigen bekannt gemacht, das Treffen vermittelt und ihr die K.-o.-Tropfen gegeben, so die Angeklagte. Die Beute hätten sie geteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von drei Jahren und vier Monaten Haft verlangt. Der Verteidiger der nicht vorbestraften Frau plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Sie sei zu der Tat angestiftet worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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