Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte am Donnerstag eine Beschwerde der Brandenburger Polizei zurückgewiesen. Dabei ging es um die Auflagen für das Protestcamp, die unter anderem den Abbau der Baumhäuser vorsahen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Potsdam zugunsten des Protestcamps entschieden und die Auflagen auf Eis gelegt. Dagegen legte die Polizei Beschwerde ein. Die Aktivisten sehen mit der Autofabrik Umweltrisiken, die Tesla zurückweist.
Das Innenministerium hatte zuletzt eine Veröffentlichung der Anwaltskosten im Streit um das Protest-Camp abgelehnt. «Aussagen zu konkreten Kosten zur Rechtsverfolgung können wir Ihnen nicht nennen», schrieb ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage. Er verwies auf eine Gerichtsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2019. Demnach stehe in einem solchen Fall der presserechtliche Auskunftsanspruch hinter der Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts zurück.