Das umstrittene Verbot von Genderzeichen wie Binnen-I und Gendersternchen der neuen schwarz-roten Landesregierung in Hessen gilt nur für einen Teil der Aufgaben der Hochschulen. Das geht aus einer am Montag verschickten Dienstanweisung des Wissenschaftsministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden vorliegt. Demnach gilt das Verbot nicht für die weiten Bereiche der Lehre und Forschung, sondern nur für die Verwaltungen der Hochschulen, also etwa für deren Gebührenbescheide, Schreiben zur Vergabe von Studienplätzen und Beförderungen.
Die grundgesetzlich garantierte Freiheit von Lehre und Forschung von Hochschulen taste das Wissenschaftsministerium wohlweislich nicht an. Ansonsten würden die Vorgaben des Rates der deutschen Rechtschreibung strikt beachtet. Auch bei den Staatstheatern Darmstadt, Wiesbaden und Kassel bezieht sich das Genderverbot laut Gremmels nur auf die Verwaltungen: «Der künstlerische Bereich unterliegt der grundgesetzlich geschützten Kunstfreiheit.»
Schon zuvor hatten sich Universitäten gegen ein Genderverbot gewandt. Der Präsident der Frankfurter Goethe-Universität, Enrico Schleiff, etwa erklärte im April in einem internen Rundschreiben: «Die hessischen Universitäten verstehen sich als vielfältige und inklusive Orte, die sich die Verwirklichung von Gleichstellung, Diversität und Antidiskriminierung zum Ziel gesetzt haben.» Dazu gehöre auch, Personen aller Geschlechtsidentitäten in der Ansprache einbeziehen zu können. «Ein Eingriff der Landesregierung in die Sprache an den Hochschulen wäre eine massive Einschränkung der im Grundgesetz und in der Hessischen Verfassung garantierten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre», mahnte Schleiff. Von der Konferenz Hessischer Universitätspräsidien (KHU) hieß es am Dienstag, man habe die Dienstanweisung erhalten. Diese werde man zunächst bewerten und sich innerhalb der KHU darüber austauschen.
Im Koalitionsvertrag der im Januar gestarteten schwarz-roten Landesregierung heißt es: «Wir werden festschreiben, dass in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und eine Orientierung am Rat für deutsche Rechtschreibung erfolgt.»