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Problematisch: Neue Regeln zu Arbeit in der Wissenschaft

Wer eine Promotion abgeschlossen hat, soll künftig nur noch für vier statt sechs Jahre mit befristeten Verträgen an einer Uni arbeiten können. Aus Sicht der Hochschulen ist das aber kontraproduktiv.
Hörsaal
Blick in den großen Hörsaal im Hauptgebäude der Physikalisch-Astronomischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena. © Martin Schutt/dpa

Dass Promovierte künftig voraussichtlich nur noch vier statt sechs Jahre befristet an Hochschulen beschäftigt werden können, ist aus Sicht der Thüringer Hochschulpräsidenten problematisch. «In vier Jahren ist man nicht unbedingt auf einem Level, wo man eine Professur bekommt. Und das ist für die jungen Leute, die diesen Karriereweg wollen, meiner Meinung nach eine Katastrophe», sagte der Vorsitzende der Landespräsidentenkonferenz, Kai-Uwe Sattler, der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Für die meisten Menschen sei dann nach vier Jahren an der Uni Schluss.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch eine Reform des sogenannten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf den Weg gebracht. Nachwuchswissenschaftler sollen damit besser vor Kurzzeitverträgen und immer neuen Befristungen geschützt werden. Die Reform sieht die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten für die Qualifizierungsphase vor der Promotion und danach vor. Zudem sollen Promovierte künftig für maximal vier Jahre befristet beschäftigt werden dürfen. Bisher waren es sechs.

Sattler: Mehr Entfristungen werden nicht funktionieren

Die Vorstellung sei, dass nun mehr Verträge entfristet werden, sagte Sattler weiter. «Das kann man machen, aber dann hat man für die nächsten 10, 20 Jahre keine Stellen mehr. Also das wird nicht funktionieren.» Die Unis müssten damit rechnen, nicht mehr Stellen zu bekommen. Er räumte ein, dass es in einigen Bereichen prekäre Beschäftigungsverhältnisse gebe. «Das will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber das ist nicht der Standardfall.»

Laut Thüringer Wissenschaftsministerium arbeiteten im Jahr 2023 mehr als 62 Prozent des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den zehn staatlichen Hochschulen Thüringens mit befristeten Verträgen. Dieser Anteil ist seit einigen Jahren konstant.

Die Pläne der Ampel werden von Betriebsräten, Gewerkschaften und Studierendenvertretern zwar teilweise unterstützt, aber auch scharf kritisiert. Sie bezweifeln, dass sich für Nachwuchswissenschaftler dadurch spürbar etwas ändert. Bemängelt wird unter anderem, dass das Gesetz es weiterhin kaum zulässt, für betroffene Beschäftigte abweichende Tarifvereinbarungen, also bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln.

© dpa
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