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Höcke-Prozess: Rede in Gera nicht Teil der Verhandlungen

Laut Staatsanwaltschaft hat Björn Höcke nicht nur einmal einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet, sondern zweimal. Der Prozess wird dem AfD-Mann aber erst einmal nur wegen eines Falls gemacht.
Björn Höcke
Björn Höcke, Vorsitzender der AfD in Thüringen. © Bodo Schackow/dpa

Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle wird eine weitere Anklage gegen ihn nicht mitverhandelt. Während des dritten Verhandlungstags hatte die Staatsanwaltschaft am Freitag einen entsprechenden Antrag aus «prozessökonomischen Gründen» zurückgezogen. Damit ist nur eine Rede von Höcke im Mai 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt) Gegenstand der Verhandlungen. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben, nachdem Höcke in der Rede eine verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hatte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Politiker vor, die Parole wissentlich verwendet zu haben. Der Politiker hatte die Vorwürfe gegen ihn vor Gericht entschieden zurückgewiesen. Ihm wird zur Last gelegt, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Die Verkündung des Urteils wird für den 14. Mai erwartet.

Neben dem Fall in Merseburg muss sich Höcke auch wegen einer seiner Reden verantworten, die er im Dezember vergangenen Jahres im thüringischen Gera gehalten hat. Weil er die Parole «Alles für Deutschland» dort erneut verwendet haben soll, wurde eine zweite Anklage gegen ihn erhoben.

In der Rede während eines Stammtisches soll Höcke nach Angaben der Verteidigung als Redner den ersten Teil «Alles für» selbst gesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, «Deutschland» zu rufen. Zu diesem Zeitpunkt war die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen längst Thema in den Medien. Auch dieser Fall soll vor dem Landgericht in Halle verhandelt werden - «zu einem Zeitpunkt, der nicht in allzu weiter Ferne liegt», so Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch.

Vor Eröffnung des Prozesses in Halle waren die Anklagen zunächst miteinander verknüpft worden und sollten zusammen verhandelt werden. Dann wurden die beiden Fälle aber kurzfristig wieder getrennt. Grund dafür war laut Gericht, dass die Verteidiger von Höcke kurzfristig gewechselt hätten.

Der Prozess in Halle ist der erste dieser Art gegen Höcke. Bei der Landtagswahl am 1. September in Thüringen will der in Nordrhein-Westfalen geborene AfD-Politiker als Spitzenkandidat seiner Partei antreten.

In Zukunft wird sich Höcke auch wegen weiterer Vorwürfe vor Gericht verantworten müssen. Am Landgericht Mühlhausen wurde eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen - Termine für die Verhandlung gibt es dort noch nicht.

© dpa
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